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Herr Sieber informiert über eine Ausschreibung bezüglich des Wohnmobilstandortes am Katzenteich. Die Ausschreibung erfolgt zum Erbbauzins. An dem Standort könne mit Pachteinnahmen von ca. 13.000 – 14.000 € pro Jahr gerechnet werden. Es sind 22 Stellplätze plus Toilettenanlagen vorhanden.

 

Herr Büchting sagt, dass die Toilettenanlagen erneuert werden müssten und er schlägt vor den Platz um weitere Stellplätze zu erweitern. Er hält es für schwierig mit den bestehenden 22 Stellplätzen eine wirtschaftliche Betreibung umzusetzen.

 

Herr Kramer antwortet, dass die Toilettenanlagen bereits abgeschrieben seien. Er möchte den Platz jetzt noch nicht erweitern, da dann eine neue Zufahrt geschaffen werden müsste was wiederum Kosten verursachen würde.

 

Herr Linde weist darauf hin, dass im städtischen Haushalt 27.000 € für die Reparatur der Toilettenanlagen eingeplant wurden die somit eingespart werden können. Er möchte wissen weshalb Vermessungskosten eingeplant worden seien.

 

Herr Sieber verdeutlicht die Notwendigkeit der Vermessung des Grundstückes vor Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages.

 

Herr Bergmann hält es für schwierig das Grundstück zum jetzigen Zeitpunkt zu vergeben. Dafür wäre es erforderlich, dass ein vollständig erschlossenes Grundstück vorhanden sei und das ist hier nicht gegeben.

 

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Beschluss
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