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Herr Mau bittet um Verweisung der Vorlage in die Ausschüsse.

 

Herr Winkelmann hat sich gewundert, dass solch eine Vorlage überhaupt eingebracht wurde.

Im Bauausschuss wurde dieses Thema schon behandelt und beantwortet. Er sieht daher keine Notwendigkeit momentan darüber zu diskutieren.

 

Herr Kramer berichtet, dass eine Stellungnahme der Verwaltung versandt wurde, indem die Vorlage kritisch angesehen wird. Der Druck öffentliche Ladestationen auszubauen sollte erhöht werden.

 

Herr Härtel dankt Herrn Kramer für die versandte Stellungnahme. Dieser ist zu entnehmen, dass ordnungs- und baurechtliche Gründe gegen die Vorlage sprechen. Er wird gegen eine Verweisung stimmen.

 

Die Verweisung wird zur Abstimmung gestellt:

 

Abstimmungsergebnis:

11

Ja-Stimmen

20

Nein-Stimmen

3

Enthaltungen

 

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Beschluss

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, dass die Stadtverwaltung Wernigerode beauftragt wird, die unten mit Varianten 1-4 genannten Möglichkeiten zum Aufladen elektrischer Fahrzeuge mit eigenem Hausstrom durch einfaches und sicheres Überbrücken der Distanz zwischen Hauswand und Elektrofahrzeug per Kabel zu ermöglichen.

 

Variante 1: vorhandener Regenwasserkanal im Bürgersteig

Nach dem Öffnen des Deckels lässt sich das Ladekabel hineinlegen und so als Kabelkanal nutzen.

Diese Art Regenkanäle sind z.B. im Heideviertel vielfach vorhanden.

 

 

Variante 2: Kabelkanal wie Regenwasserkanal

Ein metallener Kasten führt quer zum Bürgersteig von der Hauswand bis zur Gosse. Der Deckel lässt sich öffnen, das Kabel hineinlegen, Deckel zu und das Auto kann geladen werden.

Der Kanal schließt mit dem umgebenen Pflaster nach oben bündig ab, deshalb gibt es keine Behinderung für den Fußgängerverkehr auf dem Bürgersteig.

 

 

Variante 3: Kabelbrücke, praktisch für Mieter

Kabelbrücken sehen wir bei jedem Stadtfest im Einsatz, jedem ist die Funktionsweise bekannt. Kabel auf den Boden legen und Kabelbrücke darüber, schon fertig.

Nicht sehr hohe Kabelbrücken (<= 4cm) mit geschwungenem Querprofil sind problemlos mit Rollstuhl und Rollator passierbar, weil nur maximal gut halb so hoch wie die Kabelbrücken, die wir alle von diversen Stadtfesten aus dem Stadtbild her kennen. Gelb-schwarze Markierung wäre sinnvoll.

 

Variante 4:  Galgen zur Kabelführung, z.B. über den Gehsteig in 2m Höhe

Wo wegen Hindernissen die Varianten 1 bis 3 nicht funktionieren, kann evtl. mit einer Galgenkonstruktion als Kabeltrasse das zu ladende Fahrzeug von oben erreicht werden.

Die lichte Höhe unter der Konstruktion soll 2m nicht unterschreiten, um den ungehinderten Durchgang zu gewährleisten.

Die Konstruktion soll im Regelfall nicht fest verbaut, sondern klappbar, schwenkbar oder zum Einhängen sein und nur zum Laden in Position gebracht werden.

 

 

Die technische Ausführung obliegt dem Hauseigentümer, bzw. bei Variante 3 dem Nutzer. Allein die Praktikabilität zählt. Sicherheit steht obenan.

 

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Abstimmungsergebnis:

5

Ja-Stimmen

22

Nein-Stimmen

7

Enthaltungen

 

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