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Herr Kascha gibt folgende Termine bekannt:

 

21.03.2023

Eröffnung Ausstellung „Lüders Werke“ im Harzmuseum

25.03.2023

Earth Hour, 20:30 Uhr

26.03.2023

Museumsfrühling

07.04.2023

Eröffnung Bürger- und Miniaturenpark

 

Zudem informiert Herr Kascha, dass dem Stadtrat regelmäßig eine Beschlussverfolgung der offenen Beschlüsse zur Kenntnis gegeben wird. Fragen zum Bearbeitungsstand können jederzeit in den jeweiligen Ausschusssitzungen oder an das Fachamt gestellt werden.

 

Herr Winkelmann geht auf das Problem ein, dass immer mehr Flüchtlinge nach Deutschland kommen. Das Angebot möglicher Alternativen in Wernigerode muss geprüft werden.

 

Herr Kascha betont, dass die Stadt Wernigerode sich der Problematik der Flüchtlingssituation nicht verschließen möchte. Das Problem ist, dass die Stadt Wernigerode kurzfristig Kenntnis von den Planungen des Landkreises erhalten hat und mit Blick auf die Kinderklinik vor vollendete Tatsachen gestellt wurde. Es muss geprüft werden, ob die Liegenschaft überhaupt geeignet ist. Herr Kascha sieht momentan keine Alternativen.

 

Herr Kramer weist darauf hin, dass die dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen in Wernigerode bereits seit Jahren erfolgt. Ca. 40 Wohnungen sind durch die Wohnungsgenossenschaft mit dem Landkreis Harz in einem Vertragsverhältnis. Vor ca. 5 Jahren wurde im Kohlgarten bereits eine Gemeinschaftsunterkunft eingerichtet und es gab keine Vorfälle, da sich vorab über die Eignung des Gebäudes und Zielgruppen unterhalten wurde. Gespräche über eine Gemeinschaftsunterkunft brauchen Vorbereitung.

 

Frau Barner findet es wichtig dem Landrat zu signalisieren, dass man so mit einer Stadt nicht umgehen kann.

 

Herr Thurm verweist darauf, dass man alle Zahlen (z.B. Anzahl, Alter) beim BAMF nachlesen kann. Das Problem ist für die Landkreise und Städte auf Dauer nicht zu lösen. Das Signal kann nur von unten nach oben verstärkt werden.

 

Herr Boks betont, dass es sich um ein sensibles Thema handelt. Man muss aufpassen sich nicht mit den Personen gemein zu machen, die generelle Probleme mit Flüchtlingen haben. Trotzdem muss die Stadt sich dagegen wehren vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden.

 

Frau Barner fragt zum aktuellen Stand der Einkaufmöglichkeiten im Harzblick und in Hasserode. Dies war auch Thema der Einwohnerversammlung im Harzblick. Zudem wurde deutlich, dass es sich um einen Brennpunkt handelt.

 

Herr Kascha informiert, dass die Einwohnerversammlung im Harzblick ausgewertet wurde. Im Wesentlichen haben sich vier Aufgabenstellungen ergeben:

-       Überprüfung der Ausstattung an Kotbeuteln, Mülleimern, Bänken

-       Gefühl der Unsicherheit der Einwohnerinnen und Einwohnern

-       Rechtliche Überprüfung der Zaunanlagen

-       Einkaufsmöglichkeit

 

Herr Kramer informiert, dass zur Einkaufsmöglichkeit im Harzblick Gespräche mit mehreren Interessenten geführt wurden und erste Entwurfspläne vorliegen. Der Stadtrat wird informiert, sobald es konkrete Abstimmungen mit den Investoren gibt.

 

Herr Linde verweist auf die Beschlussvorlage 136/2019 „Überarbeitung der Richtlinie Ehrungen“. Diese ist seit ca. 3,5 Jahren in der Verwaltung in Bearbeitung. Wann kann der Stadtrat mit der überarbeiteten Richtlinie rechnen?

 

Herr Kascha wird bis zum Stadtrat über den aktuellen Bearbeitungsstand informieren.

 

Herr Härtel bittet um Prüfung, inwiefern im Wohngebiet Harzblick die frühzeitige Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung zu einem verschlechterten Sicherheitsgefühl der Anwohner beigetragen haben könnte.

 

Frau Barner informiert, dass in der Einwohnerversammlung von einer Ballung der SGB II – Empfänger im Wohngebiet Harzblick die Rede war. Zudem wurde auf häusliche Gewalt und viele Polizei- und Feuerwehreinsätze verwiesen, die zu dem Gefühl der Unsicherheit führen.

 

Herr Dorff berichtet, dass nach einer Überprüfung und Aussagen der Polizei der Harzblick auf statistischer Basis kein Kriminalitätsschwerpunkt ist. Es gibt dort nicht mehr Einsätze, als in anderen Gebieten in Wernigerode.

 

Herr Linde erläutert, dass als Folge der Sanierung von Wohnungsbeständen der GWW und WWG höherpreisiger Wohnraum entsteht. Das führt teilweise zur Ausweichbewegung von Mietern in die unsanierten Wohnblöcke mit den geringeren Mieten. Die Mieten im Wohngebiet Harzblick entsprechen genau den Sätzen der KoBa und führen zu einer Konzentration der SGB II – Empfänger.

 

Herr Dorff sieht das Hauptproblem darin, dass bei der Berechnung der Kosten für die Unterkunft die Quadratmeterpreise für die Stadt Wernigerode nicht ausreichend sind. Das Problem ist bekannt und die Preise sollen nochmal berechnet werden.

 

Herr Härtel berichtet, dass die Thematik seit vielen Jahren im Aufsichtsrat der GWW zur Diskussion steht. Er ist der Meinung, dass es im Kreistag, auch mit Blick auf die finanzielle Situation des Landkreises, keine Bewegung zum Besseren geben wird.

Herr Schatz geht auf den Tourismus und die Kurtaxeinnahmen ein. Es ist wiederholt die Rede von 1,4 Mio. Übernachtungen pro Jahr. Das deckt sich nicht mit den Kurtaxeinnahmen im Haushalt. Geht man generell von einer Dunkelziffer touristischer Übernachtungen aus, die nicht abgerechnet werden? Wie hoch sind diese und was wird dagegen unternommen?

 

Frau Leo informiert, dass diesbezüglich im Rahmen der Haushaltskonsolidierung von der WTG eine Statistik zur Verfügung gestellt wurde, die momentan aufbereitet wird. Die Statistik kann anschließend dem Stadtrat zur Verfügung gestellt werden.

 

Herr Mau berichtet, dass es auf europäischer Ebene eine Initiative zur Regulierung geben soll. Auch viele Großstädte haben Probleme mit den vielen Portalen zur Vermietung, z.B. Airbnb.

 

Herr Dorff ergänzt, dass in neuen Bebauungsplänen bereits ein Vermietungsverbot für Ferienwohnraum festgelegt wird. Statistisch hält sich die Anzahl der Ferienwohnungen im Vergleich zu den Bestandswohnungen im Rahmen. Die Tendenz ist jedoch wachsend.

 

Herr Kramer bestätigt, dass die Anzahl der Ferienwohnungen in Wernigerode nicht über dem Durchschnitt anderer touristischer Regionen liegt.

 

Frau Barner ergänzt, dass der Ursprungsgedanke von Airbnb, die Privatwohnung zu Verfügung zu stellen, in eine Vermietung umgeschlagen ist. Das wurde vom Europäischen Gerichtshof aufgegriffen, ist jedoch noch nicht weiter umgesetzt.

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Beschluss
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