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Die Niederschrift vom 22.11.2022 wurde genehmigt.

 

In Beantwortung auf die in TOP 4 genannten Beschwerde gab Herr Mänz bekannt, dass es ab dem 01.03.2023 einen neuen Geschäftsführer in der Agrargenossenschaft gibt. Herr Mänz wird dann Kontakt aufnehmen und um Klärung bitten.

 

Zur Nachfrage von Herrn Ahrend, betreffs Leitungsquerschnitt im neuen Wohngebiet, schlug Herr Mänz vor, einen verantwortlichen Vertreter der Stadtwerke zur nächsten Ortschaftsratssitzung einzuladen.

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Beschluss
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