Hauptmenü
Inhalt
Reduzieren

Der Oberbürgermeister trifft gemäß § 65 Abs. 4 KVG LSA eine Eilentscheidung über

überplanmäßige Ausgaben in folgenden Buchungsstellen der Feuerwehr in Höhe von 200.000,00 €:

 

1.2.6.01. 5251 000 10.000,00 €

1.2.6.01. 5252 000 10.000,00 €

1.2.6.01. 5255 000 36.500,00 €

1.2.6.01. 5261 000 64.700,00 €

1.2.6.01. 5291 000 38.000,00 €

1.2.6.01. 5421 000 40.000,00 €

 

Diese Eilentscheidung ist notwendig, um bereits vorliegende und kommende Rechnungen für den Ersatz und die Reparatur von Materialien und Einsatzgeräten im Rahmen der Waldbrandeinsätze vom 11.08.2022 und 03.09.2022 zu begleichen.

Reduzieren
Beschluss
Reduzieren
nach oben