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Frau Köhler informiert aus dem SG Soziale Dienste, dass sich aktuell 12 Bewohnende im Übergangswohnheim befinden, davon 3  Frauen und 9 Männer. 2 davon sind Durchreisende. Eine Bewohnerin, die aufgrund ihrer persönlichen, wirtschaftlichen und gesundheitlichen Bedingungen lange im Übergangswohnheim untergebracht war, kann zum 01.01.2023 ihre neue Wohnung beziehen. Ein weiterer Bewohner hat eine Wohnung in Quedlinburg in Aussicht. Ein Bewohner konnte in Zusammenarbeit mit der Suchtberatung zu einer stationären Entgiftung mit anschließend geplanter Langzeittherapie motiviert werden, ein Aufnahmetermin ist angefragt.

In der Notwohnung leben zurzeit 5 Personen, davon 2 Frauen und 3 Männer. Ein Bewohner zieht im Dezember in eine sozialtherapeutische Wohngruppe, ein weiterer Bewohner hat eine ambulante Wohngruppe beantragt und wartet auf die Kostenzusage.

In der Frauenschutzwohnung sind aktuell 2 Frauen und 5 Kinder untergebracht. Eine Frau ist am 01.11.2022 mit ihrem Kind in eigenen Wohnraum gezogen.

Insgesamt wurden 43 Beratungen (telefonisch, per Mail oder vor Ort) durchgeführt.

Im Senioren- und Familienhaus fanden im Oktober 141 Veranstaltungen statt. 1944 Personen besuchten die Einrichtung.

Das Projekt „Wärmestube“ lädt mit warmem Tee und einer Sitzgelgegenheit zum Aufwärmen und Gesellschaft finden ins Senioren- und Familienhaus ein.

Am 06.12.2022 findet um 15 Uhr das Adventskonzert für Senioren im Konzerthaus Liebfrauen statt. Bereits jetzt sind sehr viele Karten verkauft.

 

Frau Kirsche berichtet aus dem SG Kindertageseinrichtungen, dass es keine großen personellen Veränderungen im Bereich Kitas gibt. Die Anzahl der ukrainischen Kinder in den Kitas ist von 24 auf 20 zurückgegangen. Herr Dorff sagt, dass es bei einem derzeitigen Krankenstand in den Kitas von 50 – 70 % schwer ist, den Betrieb aufrechtzuerhalten, Stand heute (10.11.22) sind insgesamt 55 Erzieher im Krankenstand.

 

Zum SG Stadtjugendpflege verweist Frau Köhler auf die Vorstellung der Projektergebnisse im TOP 7.

 

Frau Köhler berichtet aus dem SG Wohngeld, dass dem Wohngeld-Plus-Gesetz heute (10.11.2022) im Bundestag zugestimmt wurde. Wesentliche Änderungen sind die Zuschläge für eine dauerhafte Heizkomponente sowie für Wernigerode die Anhebung des Miethöchstbetrages von 392,00 € auf 438 € (1 Person). Bei der Umsetzung des geänderten Heizkostenzuschussgesetzes bedarf es einer Gesetzesregelung für das Land Sachsen-Anhalt, daher ist eine Auszahlung erst im Jahr 2023 möglich. Anspruch auf den Heizkostenzuschuss haben Bürger, die im Zeitraum vom 01.09. – 31.12.2022 für mindestens 1 Monat wohngeldanspruchsberechtigt sind.

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Beschluss
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