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Eine Einführung in die Beschlussvorlage ist laut Herrn Dorff bereits im letzten Stadtrat erfolgt.  Er hält fest, dass die Stadt Wernigerode mit den Gebührenvorschlägen in einem ähnlichen Kostenfeld wie die umliegenden Gemeinden liegen.

Er fasst kurz die 3 vorliegenden Varianten zusammen:

 

Variante 1 bei den Reinigungszyklen bleibt alles, wie es jetzt ist

Variante 2 die Reinigungszyklen in den Ortsteilen werden halbiert

Variante 3 in den Ortsteilen wird nicht mehr gereinigt, Ausnahme ist Schierke

 

Entsprechend einer Anfrage von Herrn Thurm wird derzeit noch eine Variante 4 durchgerechnet. Diese soll beinhalten, dass der wöchentliche Reinigungszyklus auf alle 2 Wochen, und der Reinigungszyklus alle 2 Wochen auf alle 4 Wochen verschoben wird. Nach Auskunft von Herrn Dorff sollte die Beantwortung und Berechnung der Variante 4 zur Sitzung des Finanzausschusses am 17.11.2022 vorliegen. Er fragt nach, ob die Verwalltung dort die Variante 4 vorstellen soll.

 

Der Ausschussvorsitzende fragt die Ausschussmitglieder, ob eine Abstimmung über die Varianten 1 bis 3 stattfinden soll, wenn noch eine 4. Variante derzeit berechnet wird.

 

Herr Winkelmann fragt nach, ob die Verwaltung die Variante 3 favorisiert.

Laut Herrn Dorff bevorzugt die Verwaltung keine der 3 Varianten, da alle ihre Vor- und Nachteile haben. In allen Varianten wird es für die meisten Bürger teurer.

 

Laut Herrn Winkelmann ist es in der Fraktion negativ aufgefallen, dass in den Ortschaften nicht mehr gereinigt werden soll in Variante 3, Schierke aber eine Ausnahme darstellen soll. Das kommt in seinen Augen nicht gut an. Es sollten alle Ortsteile gleich behandelt werden.

 

Auch Herr Blauwitz äußert seine Bedenken, weil der Winterdienst auch enthalten ist.

Dies wird durch Herrn Friedrich verneint. Frau Leo ergänzt, dass die Gebühren für den Winterdienst nicht umlegbar sind.

Herr Blauwitz rät dazu, sich ggf. den Straßenkatalog nochmal genauer anzusehen und die Veränderung der Routen zu prüfen.

 

Herr Bergmann fragt nach, ob bereits bekannt ist, was in der Anfrage von Herrn Thurm (Variante 4) mit den Ortsteilen passieren soll.

Herr Dorff teilt mit, dass bisher nur die Veränderung der Reinigungsintervalle bekannt ist.

 

Weiterhin möchte er wissen, ob die drei Vorschläge unterschiedliche Kostendeckungsvarianten aufweisen. Augenscheinlich ist die Variante 1 für die Bürger am besten.

Laut Frau Leo soll die Kostendeckung bei 75 % liegen. Die Gebühren in den verschiedenen Varianten variieren aufgrund der unterschiedlichen Angaben zu den laufenden Metern. Herr Dorff ergänzt, dass bei allen Varianten der städtische Eigenanteil bei 25 % liegt.

Laut Herrn Friedrich wurden in der Variante 1 zusätzlich 25 Straßen in das Straßenverzeichnis neu aufgenommen, die bisher nicht gebührenpflichtig waren. Dies erfolgte ohne Personal- und Technikaufwuchs. Es wurden einige Dinge optimiert. Er gibt aber zu bedenken, dass sich keine Einsparungen hierbei ergeben werden, da die Mehreinnahmen durch die Mehrkosten ausgeglichen werden.

 

Nach Aussage von Herrn Boks wurden auch in seiner Fraktion Bedenken zu der Beschlussvorlage geäußert. Auf der einen Seite muss natürlich seitens der Stadt gespart werden. Die Unterscheidung zwischen Schierke und den anderen Ortsteilen kann man machen, da Schierke ein deutlich höheres touristisches Aufkommen hat. Zwischen den Ortsteilen und der Kernstadt erfolgt jedoch keine Unterscheidung. Dies ist nicht ganz nachvollziehbar.

Nach seiner Auffassung sollte man die Variante 4, die durch die Anfrage von Herrn Thurm im Raum steht, ruhig diskutieren und die Veränderung der Reinigungszyklen im Rahmen der Gleichbehandlung auch auf die Ortsteile ausdehnen.

 

Laut Herrn Dorff ist eine Diskussion über einzelne Straßen vielleicht möglich. Wichtig ist ihm jedoch auch, dass Lösungen für entsprechende Quartiere gefunden werden. Einzellösungen für einzelne Straßen hält er nicht für zielführend. Die Variante 1 deckt sich mit dem jetzigen Ist-Stand. Der Gedanke der Gleichbehandlung ist mit eingeflossen; Schierke ist argumentativ jedoch näher bei der Innenstadt mit anzusiedeln. Im übrigen finden sich auch Straßen aus dem Randbereich der Kernstadt in der selben Kategorie wie die Ortsteile.

Herr Wurzel sieht sich derzeit nicht in der Lage, sich für eine Variante zu entscheiden. Er plädiert daher dafür, die Beschlussvorlage in der heutigen Sitzung nicht abzustimmen. Weiterhin gibt er nochmal die Bitte von Herrn Mänz für das Finden einer einheitlichen Lösung weiter, denn es ist nicht gesagt, dass die Straßen sauberer sind, wenn die Bürger diese selbst reinigen sollen.

 

Herr Rothert berichtet, dass vor der Eingemeindung Reddebers nach Wernigerode die Einwohner die Straßen selbst gereinigt haben. Einer Wiedereinführung stehen diese daher aufgeschlossen gegenüber. Im Gewerbegebiet funktioniere das jedoch seiner Meinung nach nicht.

 

Herr Schicker fragt nach, was die Formulierung „vertraglich gebunden“ bedeutet.

Herr Friedrich teilt mit, dass es für die Maschinen und Fahrzeuge z.B. Leasingverträge gibt, die eingehalten werden müssen.

Weiterhin gibt er zu bedenken, dass es in der Stadt unter Umständen auch mal nicht „schön“ aussehen kann, wenn der Kehrrhythmus verändert wird (z.B. Frühjahr/ Herbst, während der Erntezeit). Er bittet darum, dies bei den Abwägungen zu beachten. Auch bremst er etwas die Euphorie für die Variante 4, denn die Fixkosten bleiben trotzdem bestehen.

 

Herr Schicker rät zu einer langfristigen Betrachtung. Irgendwann kann ein Fahrzeug oder eine Stelle ggf. eingespart werden.

 

Laut Herrn Boks sollte die Betrachtung bereits mittelfristig angestellt werden. Vermutlich wird man im nächsten Haushaltsjahr noch keine Veränderungen feststellen können, aber bei entsprechendem Sparverhalten könnte man in 4 oder 5 Jahren Veränderungen sehen. Die Fixkosten könnten seiner Ansicht nicht gleich bleiben, wenn z.B. der Aufwand minimiert wird. Er bittet daher um eine genauere Betrachtung.

 

Herr Friedrich teilt mit, dass es sich bei den Winterdienstfahrzeugen um Sonderfahrzeuge handelt, die nur von besonders geschultem Personal bedient werden können.

 

Frau Leo erläutert, dass die Kalkulation über einen gesetzlichen vorgeschriebenen Betrachtungszeitraum von 3 Jahren erfolgt ist. Länger kann die Kalkulation nicht erfolgen und somit besteht bei den Fixkosten kein großer Spielraum. Der Betrachtungszeitraum bis zum 01.01.2023 ist jedoch zu gering, sodass ein Rechnen weiterer Varianten nicht mehr möglich ist.

 

Herr Boks wird der Vorlage nicht zustimmen, wenn bei der Frage der Standardabsenkung „nichts herauskommt“. Wenn gespart werden soll, ist eine hypothetische Betrachtung mit den dafür entsprechenden Informationen wichtig, um ggf. Effekte in den Folgejahren beurteilen zu können.

Herr Dorff stellt klar, dass bei einer Halbierung der Taktung keine hälftige Kosteneinsparung erfolgt. Einsparungen sind sicherlich möglich, Tendenzen dahingehend sind erkennbar. Die Verwaltung ist bereit, Standards zu senken. Die Entscheidung darüber trifft jedoch der Stadtrat.

Frau Münzberg ergänzt, dass die derzeit bestehende Kalkulation veraltet ist und die Stadt verpflichtet ist, eine aktuelle Kalkulation vorzuweisen. Daher muss es eine neue Satzung geben.

 

Herr Winkelmann erinnert daran, dass sich in den Ausschüssen Anwohner über die Kehrung am Wochenende (z.B. in der Innenstadt) beschwert haben und bittet daher um Beachtung dieser Beschwerden. Weiterhin fragt er nach, ob es bereits Überlegungen gab, gewissen Teile auszugliedern (Outsourcing), wenn Fahrzeuge und Fachpersonal vorgehalten werden müssen.

Laut Herrn Friedrich gab es Überlegungen dahingehend, aber zahlreiche Firmen haben sich aus diesem Tätigkeitsfeld herausgezogen, weil das Vorhalten der Technik sehr teuer ist. Mit der Abhängigkeit von Fremdfirmen entstehen andere Probleme.

Er fragt nach, mit welchen Eckpunkten die Variante 4 gerechnet werden soll, wenn sich der Ausschuss auf diese Variante einigen kann.

 

Herr Dorff plädiert dafür, die Quartiere wie vorgeschlagen zu belassen, da sonst keine Umsetzung zum 01.01.2023 erfolgen kann. Die Beschlussfassung soll Anfang Dezember durch den Stadtrat erfolgen.

 

Die Beratungsfolge ist laut dem Ausschussvorsitzenden recht eng gelegt, aber bis zum Finanzausschuss am 17.11.2022 sollte die Variante 4 vorliegen. Er spricht sich dafür aus, jetzt nicht auf Biegen und Brechen dem Stadtrat eine Empfehlung aus dem Ordnungsausschuss zu geben.

 

Herr Boks schlägt vor, die Variante 4 1x mit Ortsteilen und 1x ohne Ortsteile sowie mit einer gestreckten Taktung zu rechnen.

 

Herr Dorff weist für die Ortsteile auf folgende Taktungen in den Varianten hin:

Variante 1 – alle 2 Wochen

Variante 2 – alle 4 Wochen

Variante 3 – keine Reinigung

 

Zur Variante 4 fragt er bei Herrn Thurm nochmal nach.

 

Herr Rothert regt an, den Tourenplan dann ggf. nochmal zu optimieren. Man sollte betrachten, wo die Fahrzeuge zur Zeit der Straßenreinigung abgestellt sind.

Herr Dorff teilt hierzu mit, dass es eine entsprechende Beschilderung zu den Kehrzeiten gibt. Die Fahrzeuge sind dann meist weg.

 

Herr Mau fragt nach, wo in etwa die Auslastung des Personals und der Fahrzeuge liegt.

Die Verwaltung sichert eine Nachreichung der Daten zu.

 

Herr Wurzel hält fest, dass der Ordnungsausschuss sich noch nicht zu einer Variante bekennen kann und auf die Variante 4 warten möchte. Dem stimmt Herr Härtel zu.

 

Somit stellt der Ausschussvorsitzende die Frage nach der Nichtabstimmung der Beschlussvorlage zur Abstimmung.

Diese wird einstimmig bestätigt. Über die Beschlussvorlage 073/2022 stimmt der Ordnungsausschuss in seiner Sitzung nicht ab.

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