Hauptmenü
Inhalt
Reduzieren

Die Niederschrift vom 13.09.2022 wurde genehmigt.

 

Herr Friedrich informierte dabei zur Frage von Frau Flöte in der letzten Sitzung, betreffs Eigentumsfrage zu den Grundstücken Hundemühle 6 und 7, dass es sich hierbei um städtische Grundstücke handelt und somit auch die Stadt zuständig für die Pflege der darauf befindlichen Bäume ist.

Die Bäume werden durch das Sachgebiet Grünanlagen begutachtet und auch beschnitten.

 

Betreffs Verkauf der Immobilien Hauptstraße 47 und 48 wird es eine neue Ausschreibung ohne Erbbaupacht geben.

Reduzieren
Beschluss
Reduzieren
nach oben