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Frau Köhler und Herr Dorff erläutern die Beschlussvorlage. In zwei Punkten erfolgte eine Anpassung sowie die Aktualisierung der rechtlichen Grundlage:

Pkt. 1 Im § 2 Abs. 5  erfolgte eine steuerrechtliche Anpassung vor dem Hintergrund der gemeinnützigkeitsrechtlichen Formalitäten in Form der Ergänzung um einen Punkt.

Pkt. 2 – Als Ergänzung des Absatzes 5 im § 4 der Satzung wurde auf die verpflichtende Masernschutzimpfung als Betreuungsvoraussetzung in den Kindertagesstätten gem. § 20 Infektionsschutzgesetz (IfSG) verwiesen sowie ein Hinweis auf Ausnahmeregelungen hinzugefügt.

 

Der Beschlussvorlage wird einstimmig zugestimmt.

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Beschluss

Beschluss   017/2022

 

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Abstimmungsergebnis:

5

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

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