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Herr Siegel spricht zur Änderung der Altstadtsatzung. Er sieht die Gesamtentwicklung der Stadt kritisch und bemängelt u. a. die aktuell geringen Aktivitäten hinsichtlich des Energieverbrauches und der CO2-Emissionen. Er sieht die erfolgten Aktivitäten, z. B. der städtischen Wohnungsbaugesellschaft und die zum Klimaschutz gefassten Ratsbeschlüsse positiv. Herr Siegel bezieht sich auf Punkt 3 des Klimaschutzkonzeptes und sieht eine notwendige Änderung der bestehenden Altstadtsatzung von der eingeschränkten Zulässigkeit zur grundsätzlichen Zulässigkeit in der Altstadt. Er erklärt, dass nur der Stadtrat dies ändern kann. Er sagt, dass Reaktionen aus der Bürgerschaft für eine Änderung vorliegen und bezieht sich auf das aktuelle Schreiben der Scientists for Future Harz & Hochschule Harz Solar e.V. Er spricht über subjektive Aspekte, z. B. die Ästhetik und objektive Aspekte, z. B. den Denkmalschutz, den Brandschutz, die Statik sowie die Genehmigungsplicht § 4 und die somit notwendigen Einzelfallentscheidungen. Er weist auf die kurze Halbwertzeit von Solartechnik hin. Er ergänzt seine Änderungsvorlage um die Formulierung für die Einzeldenkmäler.

 

Als Schlusswort spricht sich Herr Siegel für eine Änderung der Stadt hin zur Moderne aus und sieht den Denkmalschutz als dynamischen Prozess. Der Einsatz moderner Solartechnik steht für ihn nicht zum Widerspruch mit dem Denkmalschutz. Er spricht sich gegen eine Vertagung der Änderungsvorlage um einige Wochen aus.

 

Herr Winkelmann erläutert die Vertagung der Änderungsvorlage 028/2022 im Wirtschaftsausschuss.

 

Weiterhin berichtet Herr Winkelmann über den Beratungstermin am 01.06.2022 zum Thema „Solartechnik“. Er spricht die historische Altstadt von Wernigerode an, sieht aber auch das Interesse der Einwohner, Photovoltaik- und Solaranlagen zu nutzen und modern mitzuwachsen.

 

Herr Kramer spricht sich für eine Erhöhung der Anteile erneuerbarer Energien für die Stadt Wernigerode, allerdings nicht im historischen Stadtkern, aus. Die Stellungnahme der Scientists for Future Harz & Hochschule Harz Solar e.V. bewertet er kritisch. Er begrüßt die aktuelle Änderungsvorlage von Herrn Siegel, verweist jedoch auf die Nutzung erneuerbarer Energien im Außenbereich der Stadt. Er bittet die Stadträte um Planungssicherheit für den Bürger und die Herstellung von Rechtmäßigkeit.

 

Herr Zagrodnik erläutert die Rechtsgrundlage sowie aktuelle Zahlen zu Photovoltaik- und Solaranlagen anhand einer Präsentation. Frau Vehlhaber informiert zur Altstadtsatzung und zeigt Beispiele von bereits installierten Solaranlagen. Sie weist auf die historische Innenstadt mit den kleinteiligen Dachflächen und dem hohen Wiedererkennungswert hin. Frau Vehlhaber gibt Einblicke und Möglichkeiten für eine nachhaltige Entwicklung in der Altstadt. Sie spricht sich für Kompensationsflächen außerhalb der Altstadt aus. Die gesamten Informationen der Präsentation werden im Anhang zur Verfügung gestellt. Frau Vehlhaber weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Mitarbeiter der Stadtplanung aktiv an der Entwicklung für regenerative Energien interessiert sind und sich ständig fortbilden.

 

Herr Winkelmann fragt zur Leitungskapazität der Stromleitungen im Bereich der Innenstadt.

 

Herr Kramer antwortet, dass die Kapazitäten der Stromleitungen in der Innenstadt begrenzt sind. Weiterhin verweist auf die Mindestgröße einer Solaranlage, um effektiv zu arbeiten. Er sieht eine Herausforderung mit der Einspeisung vieler kleiner Anlagen in der Altstadt.

 

Es folgt eine Diskussion zum Denkmalschutz und über Solar- und Photovoltaikanlagen.

 

Herr Mau wirbt für den Änderungsantrag seiner Fraktion 033/01/2022. Er spricht sich für eine Stromherstellung für den Eigengebrauch auch hinsichtlich des Netzverlustes aus. Er stellt die Anfrage für den nichtöffentlichen Teil, welche Anträge bisher bei der Stadtverwaltung abgelehnt wurden und fragt zur Begründung.

 

Herr Schatz zeigt ein aktuelles Foto aus der Vogelperspektive der Stadt Wernigerode. Er spricht von einem Verbot zu einem Gebot ohne die denkmalschutzrechtlichen Belange zu vernachlässigen und spricht sich für einen modernen, zeitgemäßen Wechsel der Perspektive aus. Er zieht Vergleiche zur Stadt Rothenburg ob der Tauber. 

 

Frau Vehlhaber verweist auf den Denkmalschutz, erläutert den Unterschied zur Schiefereindeckung und weist auf die kleinteilige Dachlandschaft der Altstadt hin.

 

Herr Kramer betont den Nutzen von Photovoltaikanlagen außerhalb der Altstadt. Er betont die Leistungsfähigkeit einer solchen Anlage mit der doppelten Deckung des vorhandenen Bedarfs. Er weist auf einen umfangreichen und langwierigen Arbeitsprozess bei einer positiven Beschlussvorlage hin. Er erläutert, dass bisher ein geringer Prozentsatz von 3 % an Anfragen zur Photovoltaik- und Solaranlagen außerhalb der Altstadt für Wernigerode vorliegen.

 

Herr Albrecht äußert sich überrascht über bereits installierte Photovoltaik- und Solaranlagen in der Altstadt. Er sieht innerhalb der Stadtverwaltung den Informationsfluss kritisch, wenn die Einwohner bisher von nicht erlaubten Anlagen ausgegangen sind.

 

Herr Winkelmann beantragt Rederecht für Frau Wendland vom Landkreis Harz. Frau Wendland erhält mit 6 Ja-Stimmen das Rederecht.

 

Frau Wendland erklärt, dass laut Altstadtsatzung auf allen Dächern Solaranlagen unzulässig sind. 

 

Herr Schöll bezieht sich auf ein Gesetzespaket der Bundesregierung, worin erneuerbare Energien künftig im öffentlichen Interesse liegen. Weiterhin sieht er die Dächer nicht als Denkmal, sondern nur die Fassaden.

 

Frau Fiedler spricht sich für erneuerbare Energien und für eine Klimavorreiterrolle der Stadt aus.

 

Herr Bergmann betont die aktuelle Unzulässigkeit von Photovoltaikanlagen in der Altstadtsatzung. Er spricht sich für eine Änderung der Altstadtsatzung aus. Er erwartet nach einer Änderung der Altstadtsatzung keine Flut von Anträgen.

 

Frau Vehlhaber weist auf die vorhandene geringe Nutzfläche in der denkmalgeschützten Altstadt hin. Sie hebt die Formulierung der Altstadtsatzung „Von öffentlichen Flächen aus sichtbaren baulichen Anlagen unzulässig.“ hervor und sagt, dass bei nicht öffentlich einsehbaren Flächen, die Möglichkeit von entsprechenden Anlagen möglich ist.

 

Es folgt eine Diskussion über die möglichen zukünftigen Formulierungen der Altstadtsatzung. Eine Korrektur der Altstadtsatzung für zeitgemäße Formulierungen wird angesprochen.

 

Herr Schicker fragt, ob von der Stadtwerke Wernigerode GmbH ein Konzept für Bewohner der Innenstadt zu Ausgleichsflächen für Photovoltaik- oder Solaranlagen vorliegt.

 

Herr Kramer antwortet, dass es den Vorschlag eines Bewohners der Altstadt zu einer Bürgersolarkraftanlage gibt und ein entsprechendes Modell von den Stadtwerken Wernigerode erarbeitet wird.

 

Herr Bergmann weist auf die Langlebigkeit einer genehmigten Änderungsvorlage hin und empfiehlt mit dem Hinweis auf den aktuellen Stand der Technik, die Änderungsvorlage von Herrn Mau abzulehnen.

 

Herr Mendritzki fragt, ob der volkswirtschaftliche Aspekt oder der betriebswirtschaftliche Aspekt eines jeden Hauseigentümers Grund für die eingereichten Vorlagen sind. An Beispielen erläutert er die Ergebnisse der jahrelangen erfolgreichen Arbeit zum Denkmalschutz.

 

Herr Mau erläutert die Beweggründe der Änderungsvorlage und verweist auf die Unabhängigkeit und die Möglichkeit, autarker zu agieren. Er sieht Entwicklungspotential in der Technik.

 

Herr Winkelmann spricht von einer Halbwertzeit bei Solaranlagen von 25 bis 30 Jahren. Er sieht die Grundvoraussetzungen für eine Wirtschaftlichkeit aktuell als nicht gegeben.

 

Herr Siegel sieht die Wichtigkeit des Themas und begrüßt die ausführliche Diskussion. Er vermisst aus der Vergangenheit eine genossenschaftliche Lösung für Photovoltaikanlagen, die ungenutzten Möglichkeiten in den Bebauungsplänen sowie der Ansiedlungspolitik. Er spricht eine mögliche Rechtswidrigkeit des Beschlusses an und erläutert, dass der Oberbürgermeister dies vor Gericht klären kann. Er weist darauf hin, dass der Rat entscheiden muss, was politisch gewollt ist. Herr Siegel fragt zu der geringen Anzahl von bisherigen Anträgen und den Bedenken der Stadtverwaltung. Er betont die Möglichkeit zur Einflussnahme des Stadtrates.

 

Herr Schatz zieht seinen Änderungsantrag zurück.

 

Über die Änderungsvorlage 033/02/2022 von Herrn Szepat wird abgestimmt mit dem Ergebnis:

8 Nein-Stimmen.

 

Es wird über die Änderungsvorlage 033/01/2022 der Fraktion B90/Die Grünen abgestimmt mit dem Ergebnis:

2 Ja-Stimmen

6 Nein-Stimmen.

Herr Schatz unterwirft sich dem Antrag von Herrn Siegel.

 

Über die korrigierte Beschlussvorlage 033/2022 von Herrn Siegel wird abgestimmt.

 

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

6

Ja-Stimmen

1

Nein-Stimmen

1

Enthaltung

 

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