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Herr Kramer spricht über die Möglichkeit einer Doppelkompensation bei Bebauungsplänen in Kombination mit der Baumschutzsatzung. Er stellt als mögliche Lösung eine Satzungsänderung vor. Als weitere Möglichkeit erläutert er die jeweilige Einzelfallentscheidung bei jedem Bebauungsplan und die Abgleichung des Umweltberichtes mit der Baumschutzsatzung.

 

Herr Siegel reicht die Änderungsvorlage 028/01/2022 ein. Er erläutert, dass mit dieser Änderungsvorlage eine Doppelveranlagung ausgeschlossen wird.

 

Es wird über die Änderungsvorlage der Beschlussvorlage 028/2022 abgestimmt mit dem Ergebnis:

5 Ja-Stimmen

3 Enthaltungen.

 

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Beschluss

Beschluss:  8 Ja-Stimmen, einstimmig

 

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Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimmen

 

 

 

 

 

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