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Bau- und Umweltausschuss:

5 Ja, 2 Nein, 1 Enthaltung

 

Ortschaftsrat Minsleben:

4 Ja

 

Frau Wetzel möchte eine Änderungsvorlage einreichen. Sie bezieht sich auf den Punkt 2.2 Bauflächen der Begründung zum Bebauungsplan. Der Satz: „Nur für Passivhäuser sind zwei Vollgeschosse mit einer Traufhöhe bis zu 7,50 m zulässig.“ soll ergänzt werden. Frau Wetzel erläutert die Änderungsvorlage.

 

Herr Kramer bittet Herrn Zagrodnik um seine Einschätzung zu diesem Vorschlag.

 

Herr Zagrodnik schätzt diesen Vorschlag nicht kritisch ein. Aufgrund des Ortsbildes sollte die Eingeschossigkeit beibehalten werden, anderenfalls würde sich dies verändern.

 

Herr Mänz fragt Frau Wetzel, ob sie diesen Vorschlag mit dem Ortschaftsrat Minsleben besprochen hat. Er pflichtet den Ausführungen von Herrn Zagrodnik bei.

 

Frau Wetzel verneint die Frage.

 

Herr Bergmann möchte anfügen, wenn die Traufhöhe auf 1,50m angehoben wird, sollte gleichzeitig auch die Firsthöhe begrenzt werden. Dies sollte in der Änderungsvorlage mit eingefügt werden.

 

Herr Linde ist gegen den Vorschlag von Frau Wetzel, da diese weitreichende Änderungen beinhaltet und es keine Gelegenheit mehr gibt, darüber zu diskutieren. Die Beschlussvorlage soll jedoch auch nicht vertagt werden. Der Bebauungsplan sollte in der vorliegenden Form beschlossen werden. Er bittet die Fraktion B90/GRÜNEN das nächste Mal rechtzeitiger eine Änderungsvorlage einzubringen.

 

Frau Wetzel erklärt, dass die Fraktionen die Gelegenheit hatten, sich nach der Bauausschusssitzung dazu eine Meinung zu bilden. Dieser Vorschlag ist nicht neu.

 

Herr Boks erläutert, dass die Annahme der Änderungsvorlage zu einer direkten Benachteiligung gegenüber denen, die kein Passivhaus bauen, führen würde.

 

Die Änderungsvorlage wird zur Abstimmung gestellt:

 

Abstimmungsergebnis:

5

Ja-Stimmen

22

Nein-Stimmen

6

Enthaltungen

 

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Beschluss

Beschluss

  1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die in Anlage 3 und 4 dargestellten Stellungnahmen in dem Bebauungsplan Nr. 70 „An der Gartenbreite“, Ortsteil Minsleben, berücksichtigt/nicht berücksichtigt.

 

  1. Der gemäß §§ 13b i.V.m. 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführte Bebauungsplan Nr. 70 „An der Gartenbreite“, Ortsteil Minsleben, i.d.F.v. 24.09.2021, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 8 KVG LSA als Satzung beschlossen. Die Begründung mit der artenschutzrechtlichen Beurteilung und der Berichtigung des Flächennutzungsplanes i.d.F.v. 24.09.2021 ist gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt

 

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Abstimmungsergebnis:

24

Ja-Stimmen

5

Nein-Stimmen

4

Enthaltungen

 

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