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Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss:

6 Ja, 1 Enthaltung

 

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Beschluss

Beschluss

Gemäß § 120 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt bestätigt der Stadtrat die Jahresrechnung 2018 und erteilt nach erfolgter Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt dem Oberbürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2018.       

 

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Abstimmungsergebnis:

29

Ja-Stimmen

-

Nein-Stimmen

4

Enthaltungen

 

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