Hauptmenü
Inhalt
Reduzieren

Änderungsvorlagen:

049/01/2021 (Herr Siegel)

 

Herr Siegel erläutert die Beschlussvorlage. Er möchte die Worte „Integriertes Stadtteilentwicklungskonzeptes Hasserode“ in Punkt 3, Satz 2 hinter die Worte „Klimaschutzkonzeptes der Stadt Wernigerode“ ergänzen. Er bittet um Zustimmung der Vorlage.

 

Herr Kramer wirbt für die Vorlage. Mit der Formulierung in der Vorlage kann sehr flexibel umgegangen werden, was die Wahl des Verfahrens angeht.

 

Frau Wetzel erklärt, dass sich die Fraktion B90/GRÜNEN nicht mit dieser Vorlage anfreunden kann. Die Einwände der Fraktion gegen die beschleunigten Verfahren sind bekannt. Viele Ausgleichsmaßnahmen haben bisher noch nicht stattgefunden. Sie denkt nicht, dass sich durch diese Vorlage viel verändern wird. Es sollte nicht auf freiwillige Ausgleichsmaßnahmen, sondern auf verpflichtende gesetzt werden.

 

Reduzieren
Beschluss

Beschluss

Der Oberbürgermeister wird beauftragt:

 

1. Bei Bebauungsplanverfahren, die keine gesetzlich vorgeschriebenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die Eingriffe in die Natur vorschreiben, ist zwischen Stadt und Vorhabens- und Erschließungsträger/Investor, durch öffentlich- rechtlichen Vertrag / privat- rechtlichen Vertrag / städtebaulichen Vertrag, zu vereinbaren, einen angemessenen Ausgleich sicherzustellen.

 

Dieser Ausgleich soll sich quantitativ und qualitativ am Umfang einer vergleichbaren gesetzlichen Regelung orientieren.

 

Das erreichte Verhandlungsergebnis wird integraler Bestandteil des Aufstellungs- und Ablaufverfahrens oder ein parallel laufendes Verfahren des jeweiligen Bebauungsplanverfahrens.

 

2. Sofern die nach Punkt 1 vertraglich gesicherten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nicht, oder nicht ausreichend im Geltungsbereich des betreffenden Bebauungsplanes umgesetzt werden können, werden diese für das Projekt „Grünflächenstrategie für die Stadt Wernigerode“, DS 095/2017, vom  Stadtrat Wernigerode am 22.02.2018 beschlossen, eigesetzt. Dabei soll der Schwerpunkt auf einer Ausweitung der bisherigen Referenzflächen und deren Verbund, auch durch sinnvolle und zweckdienliche Flächenankäufe, gelegt werden.

 

3. Ist eine Anwendung der Kompensationsmaßnahmen nach Punkt 2 zu gegebener Zeit nicht umsetzbar oder sinnvoll, kann die Maßnahme auch an anderer Stelle durchgeführt werden.

Zu diesem Zweck erarbeitet die Stadtverwaltung auf Grundlage der Stadtratsbeschlüsse zur „Resolution zum Klimanotstand“, des „Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes der Stadt Wernigerode“, des „Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Altstadt Wernigerode“, des „Ortsentwicklungskonzeptes Schierke“, des „Klimaschutzkonzeptes der Stadt Wernigerode“, „Integriertes Stadtteilentwicklungskonzeptes Hasserode“ und des Projektes „Artenreich und Vielfältig“ einen Handlungskatalog, der mit Billigung des Bau und Umweltausschusses der Stadt aufzustellen und fortzuschreiben ist.

Die so durchgeführten Kompensationen können die Finanzierung/Teilfinanzierung von Projekten/Teilprojekten oben aufgeführter Ratsbeschlüsse, oder angemessene Zahlungen auf ein städtisches Verwahrkonto mit diesbezüglicher Zweckbindung sein.“

 

4. Bauleitplanungen sollen sich primär am rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Wernigerode orientieren, „beschleunigte Verfahren“, ohne gesetzlich geregelte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die gut zu begründende Ausnahme sein.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

22

Ja-Stimmen

1

Nein-Stimmen

10

Enthaltungen

 

nach oben