Hauptmenü
Inhalt
Reduzieren

Änderungsvorlagen:

047/01/2021 (Herr Schatz)-> aufgehoben

047/02/2021 (Herr Schatz)

047/03/2021 (Herr Schatz)

047/04/2021 (Herr Schatz)

047/05/2021 (Herr Schatz)

 

Herr Gaffert bittet ausdrücklich um Zustimmung dieser und der folgenden Beschlussvorlage um eine weitere positive Stadtentwicklung zu gewährleisten. Die Gewinnung von Einwohnern und die Entwicklung von Wirtschaft und Tourismus sind wichtige Aufgaben, die bewältigt werden müssen. Die finanzielle Entwicklung in den letzten zwei Jahren erfordert Handlungen, welche in diesem Haushaltssicherungskonzept erarbeitet worden. Die Stadt Wernigerode kann allein aus dieser Lage herauskommen ohne Gefahr zu laufen von fremder Seite gesteuert werden zu müssen.

 

Die Änderungsvorlage 047/02/2021 wird zur Abstimmung gestellt:

 

Abstimmungsergebnis:

17

Ja-Stimmen

16

Nein-Stimmen

 

 

 

Die Änderungsvorlage wurde angenommen.

 

Herr Schatz erläutert die Änderungsvorlage 047/03/2021.

 

Herr Wurzel fragt, ob eine Abstimmung dieser Vorlage noch Sinn macht, wenn bereits in der vorherigen beschlossen wurde, dass erst ein Personalentwicklungskonzept vorgelegt werden soll.

 

Frau Leo erklärt, dass eine zentrale Stelle eingerichtet werden soll, welche die Fachämter unterstützt, Fördermittel für Maßnahmen zu akquirieren, die in den Haushaltsplänen schon enthalten sind. Eine Unterscheidung in dieser Sache zwischen freiwilligen Aufgaben und Pflichtaufgaben sieht Frau Leo kritisch.

 

Herr Albrecht fragt Herrn Radünzel, ob es Sinn macht über die folgenden Änderungsvorlagen abzustimmen.

 

Herr Radünzel antwortet, dass die Änderungsvorlage 047/02/2021 ausdrückt, dass einer Steuererhöhung laut Vorlage 059/2021 erst nach Vorliegen einer Strategie einschließlich des Personalentwicklungskonzeptes zugestimmt werden kann, sobald diese vorliegt. Das Haushaltssicherungskonzept kann unabhängig davon beschlossen werden.

 

Frau Barner merkt an, dass die Änderungsvorlage dann für die nächste Beschlussvorlage hätte erstellt werden müssen.

 

Herr Schatz stimmt den Erläuterungen von Herrn Radünzel zu.

 

Herr Dorff teilt mit, dass es sich bei diesem Beschluss um einen politischen Leitfaden handelt. Jeder Punkt bedarf nochmal einer gesonderten Beschlussfassung durch den Stadtrat. Er pflichtet Frau Leo bei, dass sich eine Abgrenzung der freiwilligen Aufgaben im Fördermittelmanagement sehr nachteilig auswirken kann.

 

Die Änderungsvorlage 047/03/2021 wird zur Abstimmung gestellt:

 

Abstimmungsergebnis:

12

Ja-Stimmen

19

Nein-Stimmen

2

Enthaltungen

 

Die Änderungsvorlage wurde abgelehnt.

 

Herr Schatz erläutert die Änderungsvorlage 047/04/2021.

 

Herr Siegel spricht sich gegen die Änderungsvorlage aus.

 

Die Änderungsvorlage 047/04/2021 wird zur Abstimmung gestellt:

 

Abstimmungsergebnis:

7

Ja-Stimmen

25

Nein-Stimmen

1

Enthaltung

 

Die Änderungsvorlage wurde abgelehnt.

 

Herr Schatz erläutert die Änderungsvorlage 047/05/2021.

 

Frau Wetzel fragt Herrn Schatz ob diese Änderungsvorlage lediglich ein weiterer Vorschlag ist um den Haushalt zu konsolidieren.

 

Herr Schatz bejaht dies.

 

Herr Siegel spricht sich auch gegen diese Änderungsvorlage aus, da er sie rechtlich höchst bedenklich einschätzt. Jede Fraktion hat die Möglichkeit, jederzeit die Überprüfung einer Gebührensatzung einzufordern.

 

Herr Schatz fühlt sich missverstanden. Es soll kein bürokratischer Mehraufwand entstehen. Das bisherige Verfahren des teilweisen Verschleppens von notwendigen Gebührenerhöhungen soll damit verhindert werden. Er bittet um Zustimmung der Vorlage.

 

Herr Dr. Bosse möchte wissen, ob die Vorlage aussagt, dass die Gebühren in den nächsten Jahren an die Teuerungsrate angepasst werden sollen.

 

Herr Schatz verneint die Frage. Es soll keinen Automatismus zur Gebührenerhöhung darstellen, sondern ein Vorschlag für eine Selbstverpflichtung Gebührensatzungen lediglich zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Jede Änderung bedarf sowieso einen Stadtratsbeschluss.

 

Frau Wetzel fragt sich, warum das Haushaltskonsolidierungskonzept keine bestimmten Arbeitsaufträge enthalten kann und welche Gegenvorschläge es von den Kritikern dieser Vorlage gibt. Die Verwaltung hat es so sehr schwer ein Konzept zu erstellen. Sie versteht nicht, wieso nicht festgelegt werden soll, Gebührensatzungen lediglich regelmäßig zu betrachten.

 

Die Änderungsvorlage 047/05/2021 wird zur Abstimmung gestellt:

 

Abstimmungsergebnis:

12

Ja-Stimmen

18

Nein-Stimmen

3

Enthaltungen

 

Die Änderungsvorlage wurde abgelehnt.

Reduzieren
Beschluss

Beschluss

1. Der Stadtrat beschließt gemäß § 100 Abs. 3 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) das Haushaltssicherungskonzept 2022-2027

 

 

2. Der Stadtrat entscheidet über die von der Verwaltung vorgeschlagene Erhöhung der Steuern (vgl. Übersicht Haushaltssicherungskonzept der Stadt Wernigerode 2022-2027, lfd. Nr. 36) erst nach der Beschlussfassung des Stadtrates über eine Strategie (vgl. Übersicht Haushaltssicherungskonzept der Stadt Wernigerode 2022-2027, lfd. Nr. 1) und der Fertigstellung des Personalentwicklungskonzeptes (vgl. Übersicht Haushaltssicherungskonzept der Stadt Wernigerode 2022-2027, lfd. Nr. 2).

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimmen

19

Nein-Stimmen

5

Enthaltungen

 

Die Beschlussvorlage wurde abgelehnt.

nach oben