Herr Dorff führt in die vorliegende Beschlussvorlage ein. Er wird einen Zwischenstand zu den Maßnahmen im Ordnungsbereich geben.
Gebührenanpassung Standesamt
Die für allgemeine Verwaltungstätigkeiten angefallenen Gebühren wurden an die in der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalts aktuell festgeschriebenen Sätze angepasst.
Straßenreinigung
Die Thematik der Straßenreinigung und die Reinigungszyklen werden ggf. korrigiert werden müssen.
Gebühren Feuerwehr
Die Kosten für Einsätze der Feuerwehr werden bereits in Rechnung gestellt. Es muss jedoch weiter geprüft werden, welche Kosten Verursachern weiterhin in Rechnung gestellt werden können.
Berufsfeuerwehr/ Hauptamtliche Wachbereitschaft
Eine Firma aus Viersen wurde bereits damit beauftragt, eine Bedarfsplanung für die Feuerwehr zu erstellen. Unter Umständen kann es möglich werden, dass weitere Spezialausrüstungen oder –fahrzeuge benötigt werden (z.B. wenn der Tunnel durch den Fenstermacherberg gebaut werden sollte).
Gebäudenutzung Brandschutz
Hier sollen mögliche gemeisame Nutzungen überprüft werden. Geplant ist, dass z.B. die Geschäftsstelle Minsleben in das neue Feuerwehrgerätehaus mit einzieht. So könnte das bisherige Gebäude veräußert werden.
Frau Gorr berichtet, dass zu den Kehrmaschinen Bürgeranfragen eingegangen sind und möchte daher wissen, wie mit den Kosten umgegangen wird, wenn die Kehrmaschine nicht fährt. Werden dann trotzdem Kosten erhoben?
Laut Herrn Dorff können Ausfälle der Kehrmaschinen natürlich vorkommen. Eine Erstattung der Straßenreinigungsgebühren ist bei kurzfristigen technischen oder witterungsbedingten Reinigungsausfällen grundsätzlich nicht möglich; dies wird bei der Kalkulation bereits berücksichtigt.
Herrn Rothert ist aufgefallen, dass Investitionen, die man verschieben oder ggf. sogar ganz ausfallen lassen könnte, so gut wie nie angefasst werden. Als Beispiel nennt er da die Pflasterarbeiten in der unteren Breiten Straße. Seiner Ansicht nach sollte man derartige Investitionen nochmals verschieben oder zumindest auf den Prüfstand stellen.
Herr Dorff informiert dazu, dass eine Verschiebung bereits angefragt wurde. Bei der Baumaßnahme handelt es sich um eine Gemeinschaftsmaßnahme. Hierbei sind die notwendigen Aufträge bereits erteilt und Verträge geschlossen. Aus diesen kommt man nicht ohne weiteres raus.
In den Haushaltsdiskussionen wurden in der Vergangenheit auch immer Investitionen verschoben. Die Diskussion dazu wurde hauptsächlich im Bauausschuss geführt.
Laut Frau Gorr werden durch die Fraktionen des Stadtrates zum Haushaltssicherungskonzept sicherlich Vorschläge auf den Weg gebracht.
Sie stellt daher die Beschlussvorlage 047/2021 zur Abstimmung.