Herr Dorff informiert von Seiten der Verwaltung, dass durch das Ordnungsamt eine Beschlussvorlage zur Parkgebührenordnung in den Geschäftgang gebracht wurde. Diese soll im Stadtrat am 30.09.2021 in die Fachausschüsse zur Diskussion verwiesen werden. Unter anderem wird durch die Verwaltung die Reduzierung der Standgebühr für Wohnmobile von 20 € auf 10 € und die Abschaffung der sog. „Brötchentaste“ vorgeschlagen.
Frau Münzberg informiert zur Anfrage bezüglich der Anbringung von Pegelständen in Unterführungen/ Tunnel im Rahmen der Berichterstattung der Wasserwehr aus dem letzten Ordnungsausschuss. Herr Dietrich hat sich der Anfrage angenommen und Pegelmeßstäbe bestellt. Wenn diese geliefert wurden, werden sie auch in den entsprechenden Unterführungen angebracht.
Laut Herrn Rothert war sein Vorschlag bei der Anfrage, eine Art „Wasserlinie“ entlang der Tunnelwand anzubringen, damit die Fahrzeugführer gleich erkennen, dass ein gefahrloses Durchfahren bei erreichen dieser Linie nicht möglich ist.
Laut Frau Münzberg wird die Variante mit den Pegelmeßstäben nun erst einmal versucht und ggf. werden nochmal Anpassungen vorgenommen, wenn es nicht funktioniert.
Eine mögliche Überprüfung zu einem späteren Zeitpunkt wird durch Frau Gorr befürwortet.
Herr Diesener fragt nach, wer den Tunnel allgemein überwacht.
Dies geschieht nach Auskunft von Frau Münzberg durch die Polizei. Den Altstadtkreisel können sie anhand von Videokameras einsehen. Unterführungen, wie z.B. am Veckenstedter Weg, werden nicht gesondert überwacht.
Herr Thurm spricht das Problem mit fehlenden Müllbehältern im Bereich der Innenstadt an. Es lässt sich feststellen, dass sich in den Müllbehältern zumeist Imbissverpackungen befinden, wodurch die vorhandenen Müllbehälter dann voll sind. Augenscheinlich scheinen es nur 3 Verursacher zu sein. Er fragt daher nach, ob man die Immbissbetriebe verpflichten kann, eigene Müllbehälter vorzuhalten.
Laut Frau Münzberg ist das Problem bereits bekannt. Ob solch eine Verpflichtung möglich ist, müsste insgesamt abfall- und gewerberechtlich geprüft werden.
Herr Dorff ergänzt, dass es zu dieser Thematik bereits Gerichtsurteile gibt. Solch eine Verpflichtung konnte dabei zumeist nicht durchgesetzt werden. Eine gewerberechtliche Prüfung müsste ggf. erfolgen. Es handelt sich seiner Aussage nach um sog. „Wandermüll“, d.h. die Kunden gehen mit ihrem Imbiss weiter und bleiben nicht am Ort des Verkaufs. Natürlich wäre der Umstieg auf Mehrwegverpackungen am besten.
Laut Herrn Winkelmann werden die Müllbehälter in der Innenstadt zwischen 05:00 Uhr und 06:30 Uhr entleert. Er hat bereits beobachtet, dass nach dieser Leerung Personen ihren Hausmüll in die öffentlichen Behälter werfen, was dann ggf. zu einer Überfüllung führt.