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Herr Dorff führt in die Beschlussvorlage ein. Grundlage für diese Satzung ist es, eine rechtliche Grundlage für die von den Eltern gestellten Ausnahmeanträgen r den Besuch einer bestimmten Grundschule zu legen. Das Erstellen der Satzung ist mit keinen großen Änderungen gegenüber den bisher gültigen Beschlüssen verbunden. Im Rahmen der Erstellung der Satzung sind lediglich einige Anpassungen vorgenommen worden.

 

Frau Lisowski erläutert anhand einer kleinen Präsentation die vorgenommenen Änderungen, die letztendlich nur sehr wenig Auswirkungen auf die Neueinschulungen in den betroffenen Schulbezirken Harzblick und Diesterweg haben werden.

 

Da bereits bis auf zwei Straßen alle anderen Straßen im Wohngebiet Seigerhüttenweg dem Schulbezirk Harzblick zugeordnet sind, sind jetzt auch der Pappel- und der Birkenweg diesem Schulbezirk angeschlossen.

Ebenfalls neu zum Schulbezirk Harzblick gehören jetzt der vollständige Veckenstedter und der Dornbergsweg. Die Ilsenburger Straße und auch das Hundertmorgenfeld bleiben zwei Schulbezirken zugeordnet. Ergänzt wurden die jeweiligen Hausnummern, um eine Zuordnung abzugrenzen.

 

Die Präsentation ist dem Protokoll ebenfalls beigefügt.

 

Frau Lisowski merkt an, dass es Schwankungen bei den Schülerzahlen in der Schulentwicklungsplanung gibt. Dies ist aber ganz normal. Der Bedarf verändert sich. Neue Wohngebiete werden geschaffen bzw. Häuser bekommen neue Besitzer.

 

Frau Wagner stellt fest, dass die Wilhelm-Pramme-Straße 2 Schulbezirken zugeordnet ist und bittet, dies zu verändern.

Frau Lisowski sagt zu, das zu prüfen und eine Änderungsvorlage zu erstellen.

 

Die Überprüfung ergab, dass im Schulbezirk Diesterweg versehentlich die Wilhelm-Raabe- Straße vergessen und anstatt dessen die Wilhelm-Pramme-Straße ein zweites Mal eingefügt wurde. Eine Berichtigung erfolgte.

 

Frau Lande fragt, ob es in der Grundschule A. H. Francke noch die Begabtenförderung gibt und ob man feststellen kann, wie viele Kinder diese Förderung von außenhalb in Anspruch nehmen.

Frau Lisowski beantwortet die Frage dahingehend, dass die Schule noch den Status einer Hochbegabtenschule hat. Die Verwaltung wird die Frage als kleine Anfrage formulieren und im nächsten Ausschuss dazu eine Antwort geben.

 

Frau Dr. Tschäpe fragt, ob es durch die neue Satzung für die Eltern schwieriger wird, einen Ausnahmeantrag zu stellen.

Frau Lisowski antwortet, dass es mit der neuen Satzung nicht schwieriger wird. Die neue Satzung ist rechtssicherer. Anträge können weiterhin an das Landesschulamt gestellt werden.

 

 

 

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

6

Ja-Stimmen

 

 

 

 

 

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