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Frau Ehelebe stellt die Beschlussvorlage vor. Sie informiert über Hinweise nach der öffentlichen Auslegung. Es war keine grundsätzliche Änderung der Planungsunterlagen notwendig, Hinweise und Änderungen erfolgten zum Löschwasser, zur Niederschlagswasserbeseitigung, zu Fragen genereller Versorgungsleitungen (Telekommunikation und Abfallbeseitigung) sowie Ergänzungen zum Emissionsschutz. Die Wahl des Verfahrens §13 b wurde von der Öffentlichkeit kritisiert. Zusätzlich erfolgte seitens der Unteren Naturschutzbehörde eine Prüfung. Diese ergab, dass kein zusätzlicher Ausgleich notwendig ist.

Herr Siegel möchte wissen, inwieweit Ferienwohnungen zulässig sind. Frau Ehelebe informiert, dass lt. B-Plan keine Nutzung von Ferienwohnungen zulässig ist.

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

6

Ja-Stimmen

1

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

 

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