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Frau Dalichow gab Ausführungen zur Beschlussvorlage 046/2021

Neufassung der Satzung über die Schulbezirke der Kommunalen Grundschulen in Wernigerode

 

Schulpflichtige Grundschüler müssen die Schulen besuchen, in deren Schulbezirk sie wohnen, so sieht es das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vor.

Für jede einzelne Grundschule in Wernigerode wurde, mit Zustimmung des Landesschulamtes, ein Schulbezirk festgelegt. Damit wird die verbindliche Zuordnung der in der Stadt Wernigerode wohnenden Schülerinnen und Schüler zum Besuch der jeweiligen Grundschule geregelt.

 

Die Zuordnung zum jeweiligen Schulbezirk erfolgte bisher per Stadtratsbeschluss.

Per Satzung ist diese neue Regelung rechtssicherer. Ziel ist es auch, das Grundschulangebot in Wernigerode zu erhalten sowie Voraussetzungen für die Entwicklung der Schul- und Hortstandorte und deren Sicherung zu schaffen.

 

Der Ortschaftsrat gab zur Beschlussvorlage 046/2021 sowie zur Änderungsvorlage einstimmig seine Empfehlung.

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

3x

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

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