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Herr Gaffert gibt folgende Termine bekannt:

 

28.05.2021

14:00 Uhr

Workshop Haushaltskonsolidierung, Großer Sitzungssaal

03.06.2021

17:30 Uhr

Stadtratssitzung, Fürstlicher Marstall

06.06.2021

 

Landtagswahl

 

Zudem informiert Herr Gaffert:

-            Auf Grund der sinkenden Infektionszahlen und der 13. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt können ab kommenden Samstag die Außengastronomie, Kultur- und Sporteinrichtung und der Einzelhandel wieder öffnen.

-            Beim Landrat wurde ein Antrag gestellt die Schierker Feuerstein Arena als Modellprojekt zu öffnen.

-            Voraussichtlich wird ab 01.06.2021 in Schierke ein Testzentrum durch die DLRG eröffnet werden. Der Standort wird noch geprüft.

-            Der Stadt Wernigerode liegt eine Klageandrohung der Bürgerinitiative Kruskabrücke vor. Die Bürgerinitiative, vertreten durch Herrn Borchert, beabsichtigen eine Klage gegen den Stadtratsbeschluss des vergangenen Jahres beim Verwaltungsgericht einzureichen. Dies wird durch die Justiziarin geprüft werden.

-            Herr Gaffert schlägt Herrn Kramer für die kommende Stadtratssitzung zur Wahl des stellvertretenden Oberbürgermeisters vor.

 

Herr Gaffert spricht seinen Dank an die Kollegen der DLRG aus. Wir sind in Wernigerode mit dem Impfen schon sehr weit fortgeschritten und auch aus der Bevölkerung gibt es viel Lob über die Organisation im Impfzentrum.

 

Herr Dorff ergänzt, dass bereits alle Bürger über 60 Jahre ihre Impfeinladung erhalten haben. Ab 07.06.2021 fällt die Impfpriorisierung. Die Stadt Wernigerode wird das Impfzentrum weiter betreiben und als nächstes an die Eltern minderjähriger Kinder herantreten, da wir eine familienfreundliche Stadt sind und in diesem Bereich die Ansteckungsgefahr sehr hoch ist.

 

Weiterhin berichtet Herr Dorff, dass die Schwimmhalle für die Allgemeinheit nicht öffnen wird, da dort in Kürze Sanierungsarbeiten an der Deckenaufhängung vorgenommen werden. Auch das Waldhofbad wird vorerst nicht öffnen, da das Wetter es nicht zulässt und die Verwaltung die, gemäß der Eindämmungsverordnung, geforderten Listen für den Einlass nicht leisten kann.

 

Frau Barner fragt, ob die luca App den Ein- und Auslass erfassen könne.

 

Herr Schicker ergänzt, dass die App Pass-Go Anwesenheitszeiten erfasst.

 

Herr Gaffert sagt, dass dies noch einmal geprüft wird.

 

Herr Müller fragt wie viele Impfdosen der Stadt jede Woche zur Verfügung stehen.

 

Herr Dorff antwortet, dass die Impfdosen gerecht auf die Kommunen aufgeteilt werden. Als größere Kommune erhält die Stadt Wernigerode etwas mehr. Es wird versucht bei Sonderimpfungen, z.B. von Lehrern und Erziehern, Zusatzdosen zu erhalten. Somit schwankt die Anzahl der wöchentlichen Impfdosen.

 

Herr Radünzel informiert über den Hintergrund der Beschlussvorlage zur Änderung der Geschäftsordnung, die für die kommende Stadtratssitzung auf der Tagesordnung steht. Der Änderungsvorlage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, wonach in der Hauptsatzung die Antwortfrist für Einwohnerfragen von 6 auf 4 Wochen reduziert wurde, wurde im Stadtrat mehrheitlich zugestimmt. Mit der Beschlussvorlage soll eine Einheitlichkeit zwischen Hauptsatzung und Geschäftsordnung hergestellt werden und die Antwortfrist der Verwaltung für Einwohnerfragen auch auf die Geschäftsordnung übertragen werden.

 

Herr Albrecht bezieht sich auf die zurzeit laufenden Vorbereitungen für den Aufbau des Riesenrads an der Angerspitze. Es wäre schön, wenn es Parkmöglichkeiten für Menschen mit Gebrechen oder Behinderungen geben würde, die beispielsweise die Barmer oder den Hörakustiker besuchen. Sollte das Riesenrad zur Tradition werden, schlägt er vor dann auch unsere Sondernutzungssatzung anzupassen.

 

Herr Dorff informiert, dass drei Stellflächen für Schwerbehinderte vorgesehen sind.

 

Herr Albrecht stellt eine Frage an Herrn Kramer und bittet um Beantwortung im Bauausschuss.

Welche Zuarbeiten leistet die Stadt an den Landkreis Harz bezüglich der Ausweisung der FFH-Gebiete? Bei uns liegt das FFH-Gebiet südwestlich von Schierke. Bis wohin erstreckt sich das Gebiet und wann ist das Gebiet zuletzt kartographiert worden?

 

Herr Kramer kann dazu im nichtöffentlichen Teil informieren.

 

Frau Wetzel äußert ihr Bedauern, dass die Schwimmhalle nicht öffnet. Der Schwimmunterricht musste im vergangenen halben Jahr ausgefallen. Die Schulen haben Gelder erhalten, um zusätzliche Schwimmkurse finanzieren zu können. Die Gelder sollen bis 31.07.21 vertraglich gebunden sein und wir können es in Wernigerode nicht nutzen.

 

Herr Dorff bestätigt, dass es ein Problem ist, dass die Kinder über ein Jahr keinen Schwimmunterricht hatten. Die Sanierung in der Schwimmhalle ist jedoch notwendig. Dies soll in den Sommerferien geschehen, damit die Schwimmhalle im neuen Schuljahr für die Schüler wieder nutzbar ist. Zudem soll erreicht werden, dass Schwimmkurse Vorzug haben in der Nutzung der am Rand gelegenen Bahnen.

 

Zudem stellt Frau Wetzel folgenden Fragen:

  1. Wie zeichnet sich die Entwicklung der neuen Kita in Hasserode ab?
  2. Wie steht es um die Bauplanung in der Grundschule Harzblick? Beginnen in den Ferien die ersten Maßnahmen?

 

Zu 1.

Herr Dorff antwortet, dass das Forsthaus, betrieben von der Lebenshilfe Quedlinburg, am Netz ist. Begonnen wurde mit 6 Kindern, die Kinderzahlen steigen und die neue Einrichtung entlastet die Situation.

 

Zu 2.

Herr Kramer berichtet, dass es dazu auch einen Grundsatzbeschluss geben wird. In den Ferien wird mit den ersten vorbereitenden Mahnahmen in den Kellerräumen, vorwiegend auf der Seite zur Freien Grundschule, begonnen werden. Somit besteht zunächst noch kein dringender Handlungsbedarf organisatorische Maßnahmen mit den Schulen abzuklären. Die Organisation wird jedoch mit entsprechend zeitlichem Vorlauf mit den Schulen abgesprochen werden.

 

Herr Schatz informiert, dass der Landkreis im März Anschreiben an die Betreiber von Ferienhäusern bzw. Ferienwohnungen in Wernigerode versandt hat, die bisher keine Umnutzung nach Landesbauordnung beantragt haben. Er fragt, ob die Stadt Wernigerode darüber Kenntnis hat. Inwieweit kann die Stadt mit den ihr vorliegenden Daten solche Maßnahmen des Landkreises unterstützen?

 

Herr Zagrodnik informiert, dass der Sachverhalt der Stadt Wernigerode bekannt ist. Die Stadt Wernigerode wird bei diesen Maßnahmen ins Benehmen gesetzt und hat auch in diesen Fällen ihr Einvernehmen erteilt. Es wurden ca. 20 Eigentümer angeschrieben. Nach Landesbauordnung muss eine Umnutzung mit einem Bauantrag genehmigt werden.

 

Herr Härtel geht auf die Problematik ein, dass vor allem touristisch geprägte Kommunen beklagt haben, dass es in Niedersachsen zielgerichtete Hilfsprogramme gibt, mit denen Kurtaxausfälle ausgeglichen werden können. Mit den Hilfsprogrammen in Sachsen-Anhalt können dagegen keine Kurtaxausfälle ausgeglichen werden. Gibt es auch eine Kommunikation mit der Stadt Wernigerode? Könnte man in Richtung Landtag bzw. Landesregierung tätig werden und darauf hinweisen, dass diesbezüglich eine Regelung gefunden werden muss?

 

Herr Gaffert berichtet, dass es dazu vor einigen Wochen eine Abfrage der touristischen Orte im Landkreis gab. Der Landrat hat die Abfragen gebündelt und die Forderung an das Land gestellt. Dies wurde abschlägig beschieden. Es gibt seitens der Landesregierung keine Unterstützung. Auch in Wernigerode liegt der Ausfall weit in hohen sechsstelligen Zahlen. Jährlich werden ca. 2,2 Mio. Euro Kurtaxe eingenommen und in den letzten 5 Monaten gab es keine Einnahmen. Am Ende muss die Stadt Wernigerode als Eigentümerin der Tourismus GmbH in den Defizitausgleich einsteigen.

 

Herr Härtel bezieht sich darauf, dass momentan fast im Minutentakt Holz aus Wernigerode abgefahren wird. Die Stadt Wernigerode ist einer der größten kommunalen Waldbesitzer in Sachsen-Anhalt. Die Geschäfte werden teilweise über den Landesforstbetrieb abgewickelt. Man hört aus der Bauwirtschaft die Forderung nach Export- und Preisbremsen. Welche regulierenden Maßnahmen kann die Stadt Wernigerode im Zusammenhang mit dem Landesforstbetrieb hier bezüglich des Holzes aus unserem Stadtwald ergreifen?

 

Herr Kramer antwortet, dass es sich bei dem Holz, das momentan ausgefahren wird, um Verträge handelt, die vor vielen Monaten abgeschlossen wurden. Er gibt Herrn Härtel Recht, dass ein Großteil des Stadtwaldes vom Landesforstbetrieb bewirtschaftet wird. Welche konkreten Maßnahmen ergriffen werden können, um steuernd einzugreifen, kann nachgereicht werden. Das Holz muss zu den entsprechenden marktüblichen Preisen wieder in die Holzwirtschaft gehen.

 

Herr Gaffert ergänzt, dass im letzten Jahr für die Bereitstellung von Transportkosten von Holz zusätzliche Gelder freigegeben wurden. Das Holz wird nicht verschifft, sondern auf Trockenlagerplätze im Harzvorland gelagert. Die Transportkosten müssen vorfinanziert werden und werden voraussichtlich teilweise vom Land erstattet. Momentan zeigt sich ein extremer Anstieg des Holzpreises, da derzeit auch der westliche Raum mit mehr Holz versorgt werden muss. Der Preis wird sich auch wieder normalisieren. Bei dem Holz, welches aus dem Stadtwald Wernigerode ausgefahren wird, handelt es sich vorwiegend um Borkenkäferholz. Die Sägeindustrie ist kaum bereit dieses als Bauholz zu verwenden.

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Beschluss
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