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Beschluss

Beschluss

1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die in Anlage 4 dargestellten Stellungnahmen in dem Bebauungsplan Nr. 66 „Schmatzfelder Straße“ berücksichtigt/nicht berücksichtigt.

 

2. Der gemäß §§ 13, 13b i. V. m. 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführte Bebauungsplan Nr. 66Schmatzfelder Straße i. d. F.vom 26.02.2021 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 8 KVG LSA i. d. F. v. 15.12.2020 als Satzung beschlossen. Die Begründung i. d. F.vom 26.02.2021 sowie die Schallimmissionsprognose i. d. F.vom 26.05.2020 sind gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

27

Ja-Stimmen

5

Nein-Stimmen

 

 

 

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