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Herr Rothert berichtet, dass in der Harzer Volksstimme am 24.03.2021 ein großer Artikel unter der Überschrift „Feuer frei für Kleingärtner“ bzw. „Warum in Wernigerode kein generelles Verbot von Gartenfeuern möglich ist“ erschienen ist.

 

Darin wird die Rathaussprecherin Ariane Hofmann zitiert, dass es in Wernigerode Grundstücke gebe, von denen weder die Abholung von Gartenabfällen durch die ENWI, noch der Transport zum Wertstoffhof durch die Eigentümer möglich sei. Ein Verbot der Gartenabfallverordnung sei deshalb nicht möglich.

 

Um welche Grundstücke handelt es sich, bei denen Abholung oder Wegbringen von Gartenabfällen unmöglich sein soll und warum?

 

Die Anfrage wurde als Einwohnerfrage registriert und wird im Rahmen der Fristen beantwortet.

 

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