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Frau Lisowski informiert, dass mit der 10. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt wieder Sport in Gruppen im Freien möglich ist. Max. 20 Kinder und Jugendliche inklusive eines Trainers und 5 Personen über 18 Jahren dürfen gemeinsam Sport treiben. Weiterhin ist es Landeskadern erlaubt, auch in geschlossenen Sportstätten zu trainieren. Derzeit trainieren die Landeskader der wassersporttreibenden Vereine in der Schwimmhalle. Für die Sporthallen gibt es eine Anfrage.

 

Wieder geöffnet sind nach vorheriger telefonischer oder digitaler Anmeldung wieder das Harzmuseum, Archiv und die Bibliothek.

 

Ab dem 24.03.21 ist im Harzmuseum die Sonderausstellung "Begraben und Vergessen - Die Toten der Jungsteinzeit" zu sehen. Frau Lisowski lädt alle Stadträte ein, diese Ausstellung zu besuchen. Zu sehen ist die Ausstellung bis zum 12.09.21. Leider gibt es zur Ausstellung aufgrund der Pandemie keine offizielle Eröffnung.

 

Herr Dorff ergänzt, dass die Mitarbeiterin des Harzmuseums Frau Runschke als ausgebildete Archäologin sehr in die Vorbereitung der Ausstellung involviert war und viele Auskünfte zu den Ausstellungsinhalten geben kann.

 

Er berichtet weiter, dass im Landkreis Harz vermehrt in Schulen Corona Fälle bekannt werden. In Wernigerode gab es bisher nur einen Fall in einer Kindertagesstätte und daraus resultierende Quarantänefälle. Vor allem in Halberstadt und im Gebiet des Harzvorlandes treten Fälle auf.

Weiterhin so informiert er, wurden alle Schnelltests für die Wernigeröder Grundschulen abgeholt und verteilt. Ca. 1,5 Tests stehen jedem Schüler in dieser Woche vor den Osterferien zur Verfügung.

 

Frau Dr. Wagner fragt, ob es Regelungen für die Lehrerschaft gibt.

Herr Dorff antwortet, dass die Stadt Wernigerode die Organisation von Impfterminen für die Grund- und Förderschullehrer sowie die Erzieher übernommen hat. Auf 3 Termine verteilt, fanden bzw. finden am 12., 19. und 26.03.21 Impfungen statt. Selbst der erst abgesagte Impftermin für den 19.03.21, aufgrund der Kritik am Impfstoff AstraZeneca, konnte kurzfristig stattfinden. Allerdings musste an diesem 2. Impftermin viel mehr Zeit für Beratungsgespräche vor der Impfung aufgewendet werden.

Das Priorisierungsgesetz sah bis dato nur vor, dass Grund- und Förderschullehrer sowie Erzieher geimpft werden. Die Stadt Wernigerode übernahm dabei auch die Koordination der Termine für die Freien Träger.

 

17:44 Uhr Herr Schulze tritt in die Sitzung ein. Es sind 8 stimmberechtigte Stadträte anwesend.

 

Frau Dr. Tschäpe fragt, ob es einen neuen Sachstand zu den angeschafften Endgeräten betreffs Digitalpakt gibt.

Frau Lisowski antwortet, dass ihrer Kenntnis nach bisher nur die bestellten Notebooks für die Grundschule Silstedt eingetroffen sind. 

 

Frau Barner berichtet vom digitalen Museumsfrühling am vergangenen Wochenende. Sie bedankt sich bei allen Beteiligten für die Möglichkeit dieses Angebotes und die hervorragende Umsetzung.

 

Frau Barner möchte im Vorfeld der Sonderstadtratssitzung am 25.03.21 noch einmal über die beiden Vorlagen zur Grundschule A. H. Francke sprechen. Sie bittet die Verwaltung, die Veränderungen zu erklären und um kurze Beiträge zu vorhandenen Diskussionspunkten.

 

Herr Dorff führt aus, dass der Beschluss für einen Neubau bereits gefasst worden ist. Aus steuerlichen Gründen ist es für die Stadt Wernigerode besser, wenn sie Eigentümer der Immobilie bleibt. Daher musste eine Anpassung an den bereits gefassten Beschluss im Hinblick auf die jetzt vorhandene Situation PPP Modell und Forfaitierungsvertrag erfolgen. Dieser Beschluss wurde vor 6 Wochen gefasst.

Allerdings hatte die Kommunalaufsicht Anmerkungen zu diesem Beschluss. Es fehlten in den Unterlagen Vergleichskosten einer möglichen Sanierung der Grundschule bzw. den Kosten für einen möglichen Neubau der Schule.

Die benötigten Kosten für die Baumaßnahme müssen laut Kommunalaufsicht konkret dargelegt sein. Die GWW kann aufgrund dieser Forderung erst dann den Kreditvertrag unterschreiben, wenn die Zustimmung des Stadtrates vorliegt. Erst am Donnerstag zum Stadtrat kann die endgültig benötigte Kreditsumme einschließlich Zinsen vorgelegt werden, da es tägliche Zinsschwankungen gibt. Mit der Kommunalaufsicht ist dieses Vorgehen abgestimmt. Der Darlehensvertrag liegt nun der Beschlussvorlage bei.

Frau Leo ergänzt, dass die GWW mit diesen vertraglichen Regelungen einen zinsgünstigen Kredit erhält. Die Kommunalaufsicht wertet den ersten Beschluss als Grundsatzbeschluss. Sie möchte die komplette Finanzierungssumme tagaktuell im Vertrag stehen haben. Aus diesem Grund kann wirklich erst am Donnerstag die endgültige Summe in den Vertrag eingetragen werden. Sie wird dazu eine Änderungsvorlage vorbereiten.

 

Frau Barner möchte wissen, ob sie richtig verstanden hat, dass der Vertrag zwischen der Stadt Wernigerode und der GWW noch nicht unterschrieben ist.

Herr Dorff bestätigt, dass dies erst nach dem Stadtratsbeschluss und der Zustimmung der Kommunalaufsicht erfolgen kann.

Er erklärt, warum jetzt schnellstmöglich die Beschlussfassung erfolgen sollte. Der Rohbau der neuen Grundschule muss in diesem Jahr fertig gestellt werden, damit über Winter der Innenausbau beginnen kann. Wenn dieses Ziel nicht erreicht wird, verschiebt sich der Fertigstellungstermin.

Frau Leo ergänzt, dass aufgrund der zeitlichen Verzögerung Mehrkosten entstehen, da sich die Baupreise sehr schnell ändern.

 

Frau Barner merkt an, dass dies der 3. Anlauf einer Finanzierung ist. Die CDU-Fraktion wird die Möglichkeiten Neubau oder Sanierung noch einmal abwägen.

 

Herr Dorff wirbt für den Neubau. Dieser ist wirtschaftlicher, was durch Zahlen belegt werden kann. Sollte sich jetzt doch für die Sanierungsvariante entschieden werden, dann stimmen die Zahlen nicht mehr und es wird wieder Zeit verloren.

 

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