Hauptmenü
Inhalt
Reduzieren

Änderungsvorlage:

096/01/2020 (Herr Siegel) Verwaltung hat übernommen

 

Bau-und Umweltausschuss:

096/2020: 6 Ja, 2 Enthaltungen

096/01/2020: 5 Ja, 3 Nein

 

Frau Barner verlässt den Raum. Es sind 31 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.

 

Herr Rudo erläutert die Beschlussvorlage und gibt bekannt, dass die Änderungsvorlage 096/01/2020 von Herrn Siegel bereits von der Verwaltung übernommen und auch eingearbeitet wurde.

 

Herr Thurm ist grundsätzlich auch für mehr Wohnbebauung und Mehrfamilienhäuser. Er möchte sich jedoch trotzdem kritisch zur eingebrachten Änderungsvorlage, keine Ferienwohnungen entstehen zu lassen, äußern. Er hält es für bedenklich, die Errichtung von Ferienwohnungen für die Zukunft von vornherein auszuschließen. Private Investoren könnten sich bald unwillkommen in Wernigerode fühlen. Er unterlegt diesen Gedanken mit weiteren Beispielen.

 

Herr Diesener spricht sich ebenfalls gegen die eingebrachte Änderungsvorlage aus. Er sieht keine Gefährdung des Wohnraumbestandes in Wernigerode. Er gibt zu bedenken, dass diese Passage nun auf zukünftige B-Pläne übertragen werden könnte. Er beantragt die Streichung dieser Passage.

 

Herr Siegel entgegnet, dass sich diese Änderungsvorlage nicht gegen die Tourismuswirtschaft richtet. Der Stadtrat hat die Pflicht jeden einzelnen Bebauungsplan individuell zu prüfen. Er kann nicht nachvollziehen, dass man Bedenken haben müsste, dass Wernigerode dadurch unattraktiv werden könnte.

 

Herr Schatz spricht sich für den Änderungsantrag aus. Er kann sich der Meinung von Herrn Thurm nicht anschließen und entgegnet, dass jede Wohnung, die in eine Ferienwohnung umgewandelt wird, das Angebot auf dem Wohnungsmarkt noch mehr verknappt.

 

Herr Zagrodnik erklärt, dass Beherbergungsbetriebe bereits in der Ursprungsvorlage ausgeschlossen waren. Durch die Änderungsvorlage wurde dieser Ausschluss nur noch erweitert.

 

Herr Linde sagt, dass er kein Problem damit gehabt hätte, wenn auf diesem Gebiet ein geringer Anteil Ferienwohnungen entstanden wäre.

 

Die Änderungsvorlage von Herrn Diesener lautet:

 

„Streichung der Passage- Die Errichtung von dauerhaften Ferienwohnungen ist ausgeschlossen.“

 

Die Änderungsvorlage wird zur Abstimmung gestellt.

 

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimmen

17

Nein-Stimmen

5

Enthaltungen

 

Die Änderungsvorlage wurde abgelehnt.

Reduzieren
Beschluss

Beschluss

 

  1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die in Anlage 1 dargestellten Stellungnahmen in dem Bebauungsplan Nr. 64Schreiberstraße / Minslebener Straße“ berücksichtigt/nicht berücksichtigt.
  2. Der gemäß §§ 13, 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellte Bebauungsplan Nr. 64Schreiberstraße / Minslebener Straße“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 8 KVG LSA i. d. F. vom 14.12.2020 als Satzung beschlossen. Die Begründung mit der artenschutzrechtlichen Beurteilung sowie der Schallimmissionsprognose und deren Überarbeitung ist gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

24

Ja-Stimmen

3

Nein-Stimmen

4

Enthaltungen

 

nach oben