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Der Oberbürgermeister trifft gemäß § 65 (4) KVG LSA eine Eilentscheidung über eine überplanmäßige Ausgabe in der Buchungsstelle 5.5.5.01 5221000 (Produkt Forstwirtschaft, Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens) in Höhe von 48.500 €.

 

Haushaltsjahr     2020

Haushaltsansatz    300.000 €

Bisherige Ansatzüberschreitung   100.000 €

Neubeantragte Haushaltsüberschreitung 48.500 €

Voraussichtliche Gesamtaufwendung  448.500 €

 

Diese Eilentscheidung ist notwendig, um eine Forstschutzmaßnahme zur Katastrophenbewältigung im Stadtwald Wernigerode abzudecken (ca. 1.320 Festmeter Schadstoffholz und zeitnahe Holzabfuhr in das Trockenlager Gernrode). Das LZW Forstamt Wippra hat die vertraglichen Rahmenbedingungen geschaffen, um die o.g. Holzmenge aus dem Stadtwald abzufahren und anschließend 2021 zu vermarkten. Weiterhin ist diese Maßnahme förderfähig (ca. 21.780 € beantragt).; diese Mittel werden jedoch erst Ende 2020 ausgezahlt und können somit derzeit nicht als Deckungsquelle genutzt werden.

 

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Beschluss
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