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Frau Leo erläutert die Vorlage.

 

Herr Schatz möchte wissen aus welcher Deckungsquelle genau die überplanmäßige Ausgabe bezahlt werden soll.

 

Frau Leo antwortet, dass es sich um die Rückvergütung durch die WTG handelt. Die WTG vereinnahmt die Kurtaxe. Die Einnahme ist durch eine Entgeltvereinbarung geregelt. Wird die Kurtaxe über einen bestimmten Betrag eingenommen, erfolgt eine Rückerstattung des Teilbetrages an die Stadt.

 

Herr Prof. Zimmermann fragt, ob es sich bei diesem Beschluss um einen Vorratsbeschluss handelt. Der Bescheid vom Landkreis kommt ja erst Ende November.

 

Dem stimmt Frau Leo zu. Der Bescheid geht der Verwaltung erst Ende November zu. Jedoch weiß man schon wie hoch dieser Betrag sein wird, da die Festsetzung der Schlüsselzuweisung vom Land bereits feststeht. Dieser Wert ist die Berechnungsgrundlage für die Höhe der Kreisumlage.

 

Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss hat zur Vorlage wie folgt abgestimmt:

 

8

Ja-Stimmen

 

Der Hauptausschuss hat zur Vorlage wie folgt abgestimmt:

 

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

10

Ja-Stimmen

Der Hauptausschuss hat dem Stadtrat die Beschlussfassung einstimmig empfohlen.

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