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Herr Siegel bittet um Korrektur im TOP 7 (BV 044/2020): Im 4. Absatz soll der Satz „Das Grundstück gehört der Gebäude- und Wohnungsbaugesellschaft Wernigerode“ ersatzlos gestrichen werden. Im 5. Absatz ist der Satz „Herr Siegel sieht hier kein öffentliches Interesse und beantragt die Vertagung“ zu streichen und wie folgt zu ersetzen: „Herr Siegel kann aus der kryptisch formulierten Begründung heraus nicht beurteilen, ob ein öffentliches Interesse vorliegt, erwartet im nicht öffentlichen Teil die diesbezüglichen Informationen dazu und beantragt die Vertagung.“

 

Die Niederschrift – öffentlicher Teil – des Bau- und Umweltausschusses vom 31.08.2020 wird mit o. g. Änderungen mit 4 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen genehmigt.

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Beschluss
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