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Bau- und Umweltausschuss:

7 Ja, einstimmig

 

Herr Wurzel verlässt die Sitzung. Es sind 32 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.

 

Herr Schulz weist auf einen redaktionellen Fehler im Begründungstext in der Beschlussvorlage hin. Folgende Textpassage wird geändert:

 

„Die betroffene Öffentlichkeit wurde im Rahmen der Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zum ersten Bebauungsplanentwurf beteiligt und hatte in der Zeit vom 09.12.2019 bis einschließlich 17.01.2020 Gelegenheit zur Stellungnahme. Eine Stellungnahme wurde abgegeben, welche sich mit dem Thema des ruhenden Verkehrs auseinandersetzt. Negative Auswirkungen auf die Planung ergeben sich aus dieser Stellungnahme nicht.

Parallel zu der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in dem Zeitraum vom 02.12.2019 (Datum des Anschreibens) bis einschließlich 17.01.2020 die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu dem ersten Bebauungsplanentwurf.“

 

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Beschluss

Beschluss

  1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die zum Entwurf der o. g. Bebauungsplanänderung abgegebenen Stellungnahmen – wie in Anlage 4 dargestellt – berücksichtigt/nicht berücksichtigt.
  2. Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 04 "Im Bodengarten", 3. Änderung i. d. F. vom 14.07.2020 wird mit der beigefügten Begründung und der Schallimmissionsprognose i. d. F. vom 15.05.2020 gebilligt.
  3. Der 2. Entwurf wird mit der Begründung i. d. F. vom 14.07.2020 und der Schallimmissionsprognose i. d. F. vom 15.05.2020 gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt (30-tägige Auslegung).
  4. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut Gelegenheit zur Stellungnahme zum 2. Planentwurf gegeben.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

31

Ja-Stimmen

-

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

 

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