Hauptmenü
Inhalt
Reduzieren

Es gibt keine Wortmeldungen.

Bau- und Umweltausschuss:   7 Ja-Stimmen, einstimmig

Reduzieren
Beschluss

Beschluss

  1. Der neuaufzustellende Bebauungsplan Nr. 63 "Aldi Mühlental" hat die Entwicklung eines sonstigen Sondergebietes nach § 11 Abs. 3 BauNVO und damit die Schaffung von Baurecht für einen großflächigen Einzelhandelbetrieb zum Ziel. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt dabei im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplans i. d. F. vom 18.05.2020 wird mit beigefügter Begründung gebilligt.
  3. Der Entwurf wird mit Begründung i. d. F. vom 18.05.2020 gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB (30-tägige Auslegung) öffentlich ausgelegt.
  4. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zum Planentwurf gegeben.
Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

27

Ja-Stimmen

3

Nein-Stimmen

 

 

nach oben