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Frau Münzberg führt in die Beschlussvorlage ein und informiert, dass die Benutzungs- und Entgeltordnung mit der neuen Parkgebührenordnung korrespondieren und entsprechende Synergieeffekte erzielt werden sollen. Der Parkscheinautomat ist bereits in Betrieb und auch eine Benutzungsordnung liegt bereits vor. Die Stellflächenordnung für den Parkplatz Am Thälchen soll überarbeitet werden.

 

Herr Schulz fragt nach, wer für den entstandenen Schaden aufgekommen ist (Stadt oder Versicherung).

Frau Münzberg informiert, dass sie zu einem Schaden, der vermutlich am Parkautomaten im Parkhaus entstanden ist, keine Angaben machen kann, da dieser nicht durch das Ordnungsamt betreut wird. Der Parkplatz Am Thälchen wurde bisher durch die Harzer Schmalspurbahnen GmbH betrieben.

 

Herr Diesener merkt an, dass der Verlust des Parktickets mit hohen Gebühren verbunden ist. Er gibt zu bedenken, dass manche Besucher diese Gebühr bewusst in Kauf nehmen könnten.

Herr Blauwitz verweist hierzu auf die Änderungsvorlage 012/01/2020.

 

Nachdem kein weiterer Diskussionsbedarf besteht, stellt Herr Blauwitz zunächst die Änderungsvorlage 012/01/2020 zur Abstimmung. Diese wird mit 5 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich beschlossen.

 

Anschließend lässt er die Beschlussvorlage 012/2020 abstimmen.

 

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

7

Ja-Stimmen

1

Nein-Stimmen

 

 

 

Die Beschlussvorlage wird dem Stadtrat in Form der Änderungsvorlage 012/01/2020 mehrheitlich zur Beschlussfassung empfohlen.

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