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Herr Gaffert verweist auf das Schreiben von Frau Leo zur Entwicklung des Haushaltes 2020. Es werden Millionenbeträge bei den Einnahmen fehlen. Er plädiert dafür, dass auch für die Kommunen ein „Rettungsschirm“ kommen sollte. Die Einnahmeverluste sind schmerzhaft und werden unseren Handlungsspielraum in den kommenden Jahren deutlich einschränken. Aufgrund der Einnahmesituation könnte unser „Erspartes“ aufgebraucht sein. Wir stehen auch vor der Frage, wie es mit den Einnahmen unserer Beteiligungen und städtischen Gesellschaften weitergeht. Das Land wird zur Unterstützung der Kommunen die Finanzausgleichszahlungen vorziehen. Alle Kosten, die den Kommunen während der Pandemie entstanden sind, sollen gegenüber dem Land dargestellt werden.

 

Frau Gorr bestätigt, dass das Land den Finanzausgleich in der nächsten Woche auszahlen wird. Sie gibt zu bedenken, dass die Einnahmeausfälle auch das Land betreffen.

 

Herr Müller fragt nach der Haushaltsplanaufstellung für das Jahr 2021.

 

Herr Gaffert antwortet, dass durch die Spar-Anstrengungen der Fachämter ein Nachtragshaushalt nicht aufgestellt werden musste. Dies und die angeordnete Haushaltssperre wurde von der Kommunalaufsicht begrüßt. Die Fachämter reichen bis Ende Juni ihre Mittelanmeldungen für 2021 im Amt Finanzen ein.

 

Herr Härtel sagt, dass bei den 40-60 Milliarden Schulden der Kommunen der Bund gefragt ist. Die Bürgermeister und Landräte sollten ihre Argumente an den Bund richten. Normale Konsolidierungsprogramme werden auf kommunaler Ebene nicht reichen um die Schulden auszugleichen.

 

Herr Gaffert bestätigt, dass der Städte- und Gemeindebund, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städtetag entsprechende Forderungen gegenüber dem Bund aufgemacht haben.

 

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Beschluss
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