Hauptmenü
Inhalt
Reduzieren

Herr Gaffert gibt bekannt, dass ab jetzt wieder der reguläre Sitzungsturnus beginnen soll. Das heißt, alle im Sitzungskalender eingetragenen Sitzungen werden als Präsenzsitzungen durchgeführt, Sitzungsort ist der Große Sitzungssaal. Mit der Hochschule Harz stehen wir in Verbindung, um einen geeigneten Sitzungssaal für die Stadtratssitzung am 02.07.2020 zu finden.

 

Herr Dorff bittet um Verständnis, dass vor den kommenden beratenden Ausschüssen kein Verweisungsbeschluss des Stadtrates möglich war und vorgesehen ist. Grund dafür ist, dass dann am 02.07.2020 die Beschlüsse gefasst und die Verwaltung mit der Umsetzung der Beschlüsse beginnen könnte. Ansonsten könnten die Beschlussumsetzungen erst nach dem 24.09.2020 erfolgen.

 

Frau Gorr kritisiert die Aussage von Herrn Dorff. Es sei Angelegenheit des Stadtrates, wann und wie Beschlüsse zu fassen sind. Die Verwaltung versucht so, die Beschlussfassung in Kanäle zu pressen. Wenn eingeschätzt wird, dass viel zu beschließen ist, sollte eine Sondersitzung des Stadtrates anberaumt werden.

 

Herr Winkelmann kann den Hinweis der Verwaltung nachvollziehen und wird in die kommende Sitzung des Bau- und Umweltausschusses so viele Tagesordnungspunkte wie möglich aufnehmen, damit es weitergeht.

 

Herr Härtel bezieht sich auf die Stadtratsentscheidungen im vereinfachten schriftlichen Verfahren. Er beurteilt es als „unglücklich“, dass mitten in der Abstimmungsphase ein Redebeitrag mit einem „werbenden Statement“ erfolgt ist. Wer noch nicht abgestimmt hatte, konnte noch reagieren, alle anderen nicht.

 

Herr Thurm sagt, dass keiner mit dem Verfahren glücklich war. Es war schwierig für alle Verantwortlichen, denn weder genaue Richtlinien noch Erfahrungen lagen vor. Jetzt darüber zu richten, findet er nicht richtig.

 

Frau Gorr betont noch einmal, dass sie ihre Anfragen im vereinfachten schriftlichen Verfahren für gravierend hielt. Leider war es nicht möglich, diese eher in das Verfahren einzubringen. Sie kritisiert, dass das Schreiben von Frau Klein vom 27.04.2020 nicht schon zu Beginn der Eröffnung des Verfahrens vorgelegen hat. Für das Abstimmungsverhalten der Stadträte wäre es wichtig gewesen zu wissen, dass das Rückholerecht des Stadtrates bei einigen Vorlagen verwehrt ist. Darum ihre Frage, warum es vorher keine Hauptausschusssitzung gab. Auch hat sich ihrer Meinung nach trotz Bemühungen der Arbeitsgruppe die Transparenz und Informationspolitik der Verwaltung nicht positiv verändert und das findet sie sehr bedauerlich.

 

Frau Barner pflichtet Frau Gorr bei. Sie sieht beim Ablauf des vereinfachten schriftlichen Verfahrens juristisch große Verfahrensfehler. Ihrer Ansicht nach gab es keine wesentlichen Tagesordnungspunkte, die hätten beschlossen werden müssen. Sie wird das Verfahren nicht anfechten, kann es aber nicht mittragen.

 

Reduzieren
Beschluss
Reduzieren
nach oben