Herr Schicker spricht sich für einen Wegfall der Brötchentaste aus, für die Fahrt in die Innenstadt sollten andere Verkehrsmittel genutzt werden.
Oberbürgermeister Gaffert sieht die Brötchentaste ebenfalls als falschen Anreiz, diese würde einen enormen Parksuchverkehr in die Innenstadt mit sich ziehen, besonders in der Marktstraße sei dies zu erkennen. Eine Beruhigung in der Innenstadt erhält man nur durch den Wegfall.
Herr Wurzel gibt zu bedenken, dass gerade Rentner auf die Brötchentaste angewiesen sind, wenn Sie kurze Wege in die Stadt haben. Weiterhin fragt er nach dem Unterschied zwischen Zone 1 und Zone 2. Er beantragt die Vorlage zu vertagen, damit der Ordnungsausschuss noch bestehende Unklarheiten beraten kann.
Zudem gibt er zu bedenken, dass in der Zone 2 die Höhe der Parkgebühren für die Wohnmobile und Anhänger zu hoch sei. Gerade für die Anhänger wären die Parkflächen notwendig.
Herr Bergmann führt aus, dass die Brötchentaste für die Attraktivität der innerstädtischen Geschäfte sehr wichtig ist. Für die Parkerhöhung der Wohnmobile spricht er sich aus, da diese momentan dort kostenlos stehen können.
Frau Leo antwortet, dass es gerade am Katzenteich Parkplatz nur wenige Plätze für die Anhänger gibt und eine Erhöhung der Gebühr daher kaum Auswirkung auf die Fahrer hat, meist stehen diese aber auch in den Straßen der Gewerbegebiete.
Auch Ausschussvorsitzender Müller spricht sich für eine erneute Diskussion im Ordnungsausschuss aus.
Herr Borchert regt an, sich bei der Höhe der Brötchentaste auf 0,50 Euro festzulegen, welche dem Wert der Handyzahlung entspricht.
Prof. Dr. Zimmermann führt aus, dass auch er sich in der Vergangenheit für die Brötchentaste ausgesprochen hat, das nun aber anders sieht. Weiterhin fragt er nach, inwieweit bekannt ist, dass der festgelegte Höchstwert für eine Parkstunde bei einem Euro liegt. Dies sei in einer Richtlinie festgelegt, die aber zurzeit gerichtlich geprüft wird.
Ausschussvorsitzender Müller erwidert, dass die Brötchentaste einer politischen Entscheidung bedarf.
Frau Fiedler erkundigt sich, ob die Möglichkeit besteht, durch die Nutzung der Brötchentaste eine geringere Parkgebühr als im Normaltarif zu erhalten. Das kann Herr Bergmann verneinen, mit dem Hinweis, dass das im Beschluss auch so dargestellt sei.
Abschließend beantragt Herr Wurzel die Vertagung der Vorlage.
Nach Abstimmung durch den Ausschussvorsitzenden Müller wird die die Beschlussvorlage 011/2020 einstimmig vertagt.