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Frau Münzberg erläutert den Beschlussvorschlag und bittet die Stadträte folgende rechtliche Würdigung für die weiteren Diskussionen in den Ausschüssen zu beachten.

 

Gem. § 6a Abs.6 Straßenverkehrsgesetz in Verbindung mit § 1 der VO über Parkgebühren des Landes Sachsen-Anhalt können die Gemeinden Parkgebührenordnungen erlassen. Demnach muss die Regelung Parkgebührenordnung und nicht Parkgebührensatzung heißen. Der Satzungsentwurf ist in den entsprechenden Passagen zu ändern und das Wort „Satzung“ durch das Wort „Ordnung“ zu ersetzen.

 

§ 6 Abs. 6 StVG: „Für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen können in Ortsdurchfahrten die Gemeinden, im Übrigen die Träger der Straßenbaulast, Gebühren erheben. Für die Festsetzung der Gebühren werden die Landesregierungen ermächtigt, Gebührenordnungen zu erlassen.

 

Herr Siegel stellt fest, dass der § 5 Inkrafttreten des Entwurfes der Parkgebührenordnung nicht präzise beschrieben ist und bittet um folgende Änderung:

 

“ Die Parkgebührenordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Parkgebührensatzung vom 17.05.2017 in der Form der 1. Änderungssatzung vom 27.03.2018 außer Kraft“

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

36

Ja-Stimmen

Verweisung wird angenommen.

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