Von Seiten der Verwaltung gibt es keine Informationen für die Ausschussmitglieder.
Herr Härtel informiert zur Thematik Fußgängerüberweg im Stadtfeld, dass die Anfrage von ihm bzw. gleichlautend von Frau Wetzel durch die Verwaltung geprüft wurde. Nach seinen Informationen wurde eine neue Verkehrszählung durchgeführt und im Ergebnis festgestellt, dass die Möglichkeit der Einrichtung eines Fußgängerüberweges gegeben ist.
Hierzu fragt er nach, wie schnell eine Umsetzung erfolgen kann und ob eine direkte Kommunikation mit den Elternvertretern stattgefunden hat. Herr Gutjahr als zuständiger Sachbearbeiter teilt mit, dass das erforderliche Material noch in 2019 angeschafft wird. Eine Umsetzung noch in diesem Jahr scheint jedoch unwahrscheinlich. Er denkt, dass die Umsetzung des Fußgängerüberweges im Frühjahr erfolgen wird. Ein Gespräch mit einem Elternvertreter hat stattgefunden.
Als Weiteres berichtet Herr Härtel von einer weitergeleiteten Kritik von Anwohnern zur Entnahme des Baumes am Floßplatz an das Büro des Oberbürgermeisters. Als Antwort erhielt er am 08.11.2019 gleichlautende Aussagen wie in der Berichterstattung der Presse. Es hat ihn jedoch verwundert, dass die erteilte Antwort einen Widerspruch zur heutigen Berichterstattung zum Zustand des Baumes darstellt. Die Sichtweisen der Stadtverwaltung und der Anwohner scheinen hierzu jedoch stark auseinandergehen.
Er bittet um Auskunft darüber, auf welcher Satzungsgrundlage die genannten Fällungen stattgefunden haben und ob es eine belastbare Dokumentation der Stadtverwaltung gibt, dass die Bäume geschädigt sind. Weiterhin bittet er um Prüfung der Eigentumsfrage zu dem nun ausgesuchten Baum am Floßplatz. Ist er Eigentum der Stadt oder der Anwohnerfamilie?
Herr Boks teilt in Bezug auf die Eigentumsrechte mit, dass diese eindeutig sind. Der Baum steht in einer städtischen Grünanlage und ist somit städtisches Eigentum. Er empfindet es darüber hinaus als sehr unklug, diese Frage an die Stadt zu richten.
Herr Meier teilt mit, dass er die Anfrage bezüglich einer Dokumentation an das Sachgebiet Grünanlagen weitergeben wird. In Hinblick auf die Eigentumsfrage stimmt er Herrn Boks zu. Er ergänzt, dass Fichten nicht unter die Baumschutzsatzung der Stadt Wernigerode fallen.
Auch Herr Winkelmann findet, dass die ganze Angelegenheit mit dem Weihnachtsbaum unvorteilhaft für die Stadt abgelaufen ist. Bei der hohen Anzahl der privaten Angebote fällt es schwer, eine Logik seitens der Stadtverwaltung zu erkennen. Er hätte sich gewünscht, dass eingehender auf die Bürgerschaft reagiert worden wäre. Eine Zusammenarbeit mit den Bürgern ist so seiner Ansicht nach nicht möglich. Er kann sich ebenfalls vorstellen, dass es am Floßplatz noch weitere Bäume gibt, die aus verkehrssicherungstechnischen Gründen eher gefällt werden müssten als der nun ausgesuchte Baum.
Herr Krug weist auf den erschienenen Artikel des Forstexperten hin und teilt mit, dass dieser ebenfalls nicht ganz eindeutig den Zustand der Fichte beschreibt. Am Anfang ist der Baum „kerngesund“; zum Ende des Artikels hin wird jedoch festgehalten, dass die Fichte „in ein paar Jahren doch gefällt werden muss“.
Herr Winkelmann informiert, dass im Rahmen einer Umleitung in der Innenstadt zwei Parkflächen im Kreuzungsbereich Burgstraße- Vorwerk gesperrt wurden. Nach Aufhebung der Umleitung fällt diese Regelung weg und die Probleme, dass Fahrzeuge nicht ausreichend um die Straßenecke herumkommen, jetzt wieder vorhanden sind. Seiner Ansicht nach stellt dies eine Gefahrenstelle dar. Aus diesem Grund fragt er nach, ob die Möglichkeit besteht, dort wenigstens eine Parkfläche wegzunehmen.
Weiterhin fragt er zum aktuellen Sachstand des Feuerwehrgerätehauses in Minsleben nach und möchte wissen, wie es sich mit dem Grundstück verhält und wie der weitere Werdegang ist.
Laut Herrn Meier ist der Baubereich hier federführend. Die Anfrage wird zur schriftlichen Beantwortung dorthin weitergeleitet.
Herr Bergmann erkundigt sich zu einer bereits gestellten Anfrage des Cafés im Argenta-Wohnpark bezüglich eines Werbeschildes. Es erfolgte zwar eine Beantwortung, die jedoch nicht ganz verständlich ist. Er bittet daher um eine kurze Erklärung.
Herr Gutjahr teilt hierzu mit, dass es diese Anfrage gab und dem Antragsteller der Hinweis gegeben wurde, sich diesbezüglich an die Wernigerode Tourismus GmbH (WTG) zu wenden. Eine Wegweisung für das Café an der Straße ist nicht möglich. Anders verhält sich dies beim Hasseröder Ferienpark. Durch das Vorhalten des öffentlichen Schwimmbades erhielt der Hasseröder Ferienpark eine Klassifizierung des Tourismusverbandes. Da dies beim angesprochenen Café nicht der Fall ist, kann eine öffentliche Wegweisung nach Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht erfolgen. Ein Hinweis, sich an die WTG zu wenden, wurde dem Antragsteller gegeben.
Herr Winkelmann teilt mit, dass die fußläufige Zuwegung im Bereich Stilles Wasser Richtung Langer Stieg nicht durchgängig vorhanden ist. Fußgänger müssen auf die Straße ausweichen. Das Problem ist im Bauamt bereits bekannt. Es stellt sich die Frage, wie an der besagten Stelle der Gehweg wieder reaktiviert werden kann, damit die Fußgänger sicher dort entlanggehen können.
Herr Schicker spricht das rege Verkehrsaufkommen im Bereich der Friedrichstraße zwischen Kirchstraße und Lutherstraße an. Die Fußgänger sind auf den Straßenseitenwechsel zum Teil angewiesen. Auch die Ausfahrt vom Parkplatz der Hochschule Harz auf die Friedrichstraße birgt Gefahrenpotenzial. Er fragt daher nach, ob die Möglichkeit besteht, an dieser Stelle die Geschwindigkeit mit einer zeitlichen Begrenzung zu verringern.
Herr Gutjahr informiert hierzu, dass die Zuständigkeit für diese temporäre Geschwindigkeitsreduzierung beim Landkreis Harz liegt und er die Anfrage bitte dort noch einmal stellen soll.