Hauptmenü
Inhalt
Reduzieren

Frau Rienäcker informiert, dass die eingereichte Beschlussvorlage als Prüfauftrag wahrgenommen wird, da verkehrsrechtliche Anordnungen ausschließlich im Zuständigkeitsbereich des Ordnungsamtes, Fachbereich Verkehr, liegen. Eine intensive Auseinandersetzung mit dem Ordnungsamt hat stattgefunden. Die Rahmenbedingungen des bisherigen verkehrsberechtigten Geschäftsbereichs mit Tempo-20-Zone gegenüber verkehrsberuhigten Bereich wurden dargelegt und mittels einer Handreichung zusammengefasst.

Frau Rienäcker informiert zum Punkt 1 der Beschlussvorlage. Aus dem Verkehrskonzept 2014 wurden Maßnahmen umgesetzt. In der Breiten Straße wurde eine klare Separation vorgenommen. Bei Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer und einer Tempobegrenzung auf 7 km/h ist der Konflikt vorprogrammiert. Mit dem Ordnungsamt der Stadt wurde abgestimmt, dass alles so bleibt wie bisher. Tempo-20-Schilder sollen aufgestellt und Aufmerksamkeitsstreifen zur besseren Wahrnehmung der Verkehrsführung ergänzt werden und durch das Ordnungsamt soll stärker kontrolliert werden. Es wird auch befürchtet, dass der Citybusverkehr stark eingeschränkt wird. In besucherstarken Zeiten würden viele Fußgänger die Straßen queren. Die Busse könnten ihre Fahrzeiten nicht einhalten. Außerdem ist der etappenweise Ausbau der unteren Breiten Straße und damit auch deren Gestaltung voll und ganz auf die von den Stadträten einst abgestimmte Tempo-20-Regelung abgestimmt.

 

Für Herrn Siegel ist es kein Zufall, dass jetzt wo die Straße fertig ist, darüber diskutiert wird. 7 km/h können nicht eingehalten werden, da bewegt sich nichts mehr. Nur über eine Verlängerung der Fußgängerzone kann etwas verbessert werden.

Herr Siegel stellt folgenden Änderungsantrag zur Beschlussvorlage:

 

Der Punkt 1 des Beschlussvorschlages wird wie folgt geändert: Die Breite Straße wird zwischen Knotenpunkt Ringstraße/Breite Straße/Große Bergstraße und der Einmündung Große Schenkstraße/oder Schäferstraße in eine Fußgängerzone umgewandelt.

 

Der Rat hat seinerzeit beschlossen, die Fußgängerzone bis zum Anger zu führen. Für ihn ist das noch immer Beschlusslage. Mit 7 km/h und Kontrollen wird das nicht gelingen. Es sind zu viele Nutzer. Die Beschlussvorlage findet seine Zustimmung. Er stellt seinen Änderungsantrag zur Abstimmung.

 

Herr Bergmann sagt, man kann nicht ständig am Verkehr in der unteren Breiten Straße herumhacken. Wir haben nicht die Möglichkeit, diesen Verkehrsfluss – auch mit dem Bus nicht – zu ersetzen. Durch eine Spielstraße wird der Verkehr nicht wirklich beruhigt, sondern nur woanders hin verlagert. Das werde sich erst ändern, wenn die Stadt eine Umgehungsstraße bekommt. Er ist dafür, das Verkehrskonzept beizubehalten. Die Stadt lebt auch von den Einwohnern und nicht nur von den Touristen.

 

Herr Winkelmann hat beobachtet, dass sich die Leute nicht daranhalten. Wir haben noch nicht erkannt, dass diese 950 m von der Stadtecke bis zum Westerntor unser Aushängeschild sind. Er ist für Schritttempo in diesem Bereich. Er hat beobachtet, dass Fußgänger auf der Fahrbahn schlendern. Gerade wo es eng wird, gehen die Leute auf der Straße weiter. Auch hat er „Experten“ beobachtet, die mit Vollgas die Straße durchfahren. Er ist sich sicher, dass die Tempo-20-Regelung nicht funktioniert.

 

 

Herr Siegel verlässt um 19:20 Uhr die Ausschusssitzung.

 

Herr Schicker vertritt die Meinung, dass die Breite Straße bis zur Ringstraße dem Radverkehr nicht genommen werden soll. Die untere Breite Straße ist die schnellste Möglichkeit, die Innenstadt mit dem Rad zu durchqueren. Wird der Radverkehr abgewertet, profitiere davon der Autoverkehr und dass sei nicht gewollt.

 

Frau Fiedler bezweifelt, dass der Busverkehr unter der Spielstraßen-Regelung leiden könnte, da es sich nur um ein kurzes Stück handelt.

 

Herr Jörn weist darauf hin, dass die Fahrbahnmarkierung erneuert werden muss. Die Aufmerksamkeitssteifen findet er gut, weil Touristen oftmals auf dem Fahrradstreifen laufen würden.

 

Frau Dr. Sasse verlässt um 19:25 Uhr die Ausschusssitzung.

 

Frau Rienäcker erläutert, was Fußgängerzone bedeutet.

  1. Ausschluss des ÖPNV - wir haben uns für die Stärkung der Erreichbarkeit der Innenstadt mittels ÖPNV ausgesprochen. Das kann nicht das Ziel sein. Ebenso wäre die Bimmelbahn betroffen.
  2. Radverkehr wird ebenfalls ausgeschlossen – die Nebenroute zur Umfahrung der Innenstadt verläuft über die Ringstraße, d. h. erhebliche Beeinträchtigung des Radverkehrs.
  3. Einmündende Erschließungsstraßen müssten abgehängt werden, sodass eine vollkommen neue Verkehrsführung erarbeitet werden müsste, um den abfließenden Verkehr aus den umliegenden Quartieren gewährleisten zu können.

Eine intensive Prüfung ist daher notwendig. Eine kurzfristige grundlegende Änderung der verkehrsrechtlichen Anordnung ist nicht möglich. Außerdem liegt die Entscheidungsbefugnis beim Ordnungsamt.

 

Herr Nadler sagt, dass die Verwaltung für das Verkehrskonzept plädiert. Die Teilung der unteren Breiten Straße in zwei verkehrsbehördliche Bereiche findet er nicht gut. Auch das Einzelhandelskonzept empfiehlt den verkehrsberuhigten Geschäftsbereich.

 

Frau Fiedler schlägt vor, zu den Punkten 1 und 2 des Beschlussvorschlages getrennt abzustimmen. Dem stimmen die Ausschussmitglieder mit 7 Ja-Stimmen, einstimmig zu.

 

Über den Änderungsantrag von Herrn Siegel wird wie folgt abgestimmt:

Abstimmung: 7 Enthaltungen, nicht angenommen.

 

Zum Punkt 1 des Beschlussvorschlages wird wie folgt abgestimmt:

Abstimmung: 3 Ja-Stimmen  3 Nein-Stimmen 1 Enthaltung

 

Frau Fiedler informiert zum Punkt 2 des Beschlussvorschlages. Die Straße ist der beste Schulweg für Kinder, die in die Diesterwegschule gehen. Da die Aufofahrer sie häufig als Abkürzungsstrecke nutzen, müssen die Kinder oftmals auf den Gehweg ausweichen und der ist huckelig.

 

Frau Rienäcker informiert, dass die Fahrradstraße 2010 eröffnet wurde. Die Rahmenbedingungen, insbesondere die Bevorrechtigung der Radfahrer, sind der Handreichung zu entnehmen. Es sollte jetzt kein Rückschritt vollzogen werden. Anliegerstraße + Beibehaltung der Fahrradstraße – die zusätzliche Beschilderung muss auch kontrolliert werden. Nach 10 Jahren sollte die Fahrradstraße öffentlichkeitswirksam beworben werden. Eine eventuelle Weiterführung der Fahrradstraße bis zum Ewaldsweg wird mit dem Ordnungsamt abgestimmt und wäre zu empfehlen. Zusätzliche Schilder und Fahrbahnmarkierungen werden empfohlen.

 

Herr Zagrodnik führt aus, dass in der Fahrradstraße der Radfahrer in der Mitte fahren kann. Die Autos müssen warten. Mit der Änderung in eine Anliegerstraße mit Zusatzzeichen 1020-30 wäre das nicht mehr so.

 

Herr Bergmann möchte eine Brücke für die Autofahrer schlagen. Er ist gegen die Einschränkung der Straße.

 

Herr Dr. Bosse fragt, ob es Unfälle in der Straße gab. Frau Rienäcker antwortet, dass hierzu keine erhöhte Gefahrenlage bekannt ist.

 

Nach der Diskussion wird der Punkt 2 des Beschlussvorschlages vom Einreicher zurückgenommen.

Reduzieren
Beschluss
Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

3

Ja-Stimmen

3

Nein-Stimmen

1

Enthaltung

 

nach oben