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Herr Dorff führt in die Vorlage ein, erläutert die vier verschiedenen Varianten und berichtet von der Vorstellung in den Kuratorien. Die meisten, aber nicht alle, haben sich für die Variante 1 ausgesprochen. Unabhängig davon, welche Variante gewählt wird – es wird ein 7-stelliger Betrag bleiben, den die Stadt übernehmen werden muss. Die Kostendeckung des städtischen Anteils kann nur aus dem allgemeinen Haushalt erfolgen.

 

Herr Müller berichtet, dass im Finanzausschuss in diesem Zusammenhang über das „Gute-Kita-Gesetz“ gesprochen wurde und betont, dass er einen stabilen Elternbeitrag von 36% (diese 36 % sind eine Mischkalkulation zwischen den Kosten in Krippe, Kita und Hort) anstrebt. Frau Seidemann erklärt, dass die Zuwendungen des Landes Sachsen-Anhalt zwar steigen, aber nicht auskömmlich sind.

 

Herr Dorff weist darauf hin, dass in der Kostenkalkulation für 2020 zum Teil mit Zahlen kalkuliert wird, die noch nicht feststehen.

 

Frau Wetzel plädiert dafür, dass die Eltern maximal 36% der bei der Stadt verbleibenden Kosten tragen sollen. Herr Dr. Ellendt stimmt diesem zu.

 

Herr Härtel kritisiert die Information der Stadtverwaltung, dass es zwingend zu einer Erhöhung kommen müsse und weist darauf hin, dass das Land verkündet habe, die Kostenerhöhungen 1 zu 1 weiter zu geben. Sollte dies nicht der Fall sein, bittet er um eine konkrete Kostenaufstellung. Ferner kritisiert er die hohen Hortkosten ab der 6. Stunde und fordert ein Feedback der Elternvertreter/innen.

Herr Dorff, Frau Seidemann und die Gemeindeelternvertreterin, Frau Bartel, widersprechen, dass die Elternkuratorien gut informiert waren (die Art der Abfragen waren sehr unterschiedlich) und auch über die letztendliche Zuständigkeit des Stadtrates.

 

Die Staffelung ab der 2. Stunde wird auf Anregung von Herrn Härtel durch den Einreicher gestrichen, da die Nachfrage nach weniger als 4 Stunden praktisch nicht vorhanden war.

 

Frau Seidemann widerspricht der Aussage, dass die Zuschüsse des Landes deckend seien und lediglich 50 % der Personalkosten (nicht der Betriebskosten) betreffen. Unterschiedliche Stichtage vom Landkreis und Land erschweren die Kalkulation maßgeblich zum Nachteil der Stadt.

 

Auf Nachfrage, ob eine Entscheidung bei den jetzigen Ungewissheiten sinnvoll sei, erläutert Herr Dorff, dass Prognosen für die Zukunft immer eine gewisse Unsicherheit bergen; sowohl auf der Einnahme- als auch auf der Ausgabeseite.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Dr. Bosse, ob die Reglung für Mehr-Kind-Familien kommt (Entlastung, wenn das älteste Kind im Hort ist), wird bestätigt, dass sie kommen wird.

 

Frau Barner und Herr Reichel kritisieren die Information der Kuratorien. Dem widersprechen Frau Bartel und Frau Wetzel.

 

Herr Dr. Ellendt bittet die Verwaltung zu prüfen, ob eine Besserstellung Alleinerziehender möglich ist. Herr Dorff erläutert, dass der Familienstand keine Rolle spielen darf.

 

Sollte keine Variante eine Mehrheit erhalten, wird der Status quo empfohlen.

 

Es wird nach Varianten getrennt abgestimmt:

Variante 4 (0/9/0)

Variante 3 (0/9/0)

Variante 2 (0/9/0)

Variante 1 (5/3/1)

 

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Beschluss

Beschluss 118/2019

 

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Abstimmungsergebnis:

5

Ja-Stimmen

3

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

 

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