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Der Bau- und Umweltausschuss hat die Beschlussfassung mit 7 Ja-, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung dem Stadtrat empfohlen.

Frau Wetzel spricht im Namen Ihrer Fraktion gegen das beschleunigte Verfahren. Deshalb werden sie der Beschlussfassung nicht zu stimmen.

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Beschluss

Beschluss

1.  Der neu aufzustellende Bebauungsplan Nr. 66 "Schmatzfelder Straße" hat die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO und damit die Schaffung von Baurecht für die Bebauung des Plangebiets mit Wohngebäuden zum Ziel. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt dabei im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB.

 

2.  Der Entwurf des Bebauungsplanes i. d. F. vom 05.09.2019 wird mit beigefügter Begründung gebilligt.

 

3.  Der Entwurf wird mit Begründung i. d. F. vom 05.09.2019 gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB (30-tägige Auslegung) öffentlich ausgelegt.

 

4.  Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zum Planentwurf gegeben.

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Abstimmungsergebnis:

28

Ja-Stimmen

6

Nein-Stimmen

1

Enthaltung

 

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