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Herr Krug berichtet als Einwohner von zwei Schildern im Bereich des Autohauses Werian in der Schmatzfelder Straße, dass dort Anwohner möglicherweise ihre Gesinnung über Zahlen und verbotene Symbole öffentlich darstellen. Er möchte wissen, ob dies zulässig ist.

Herr Fischer teilt dazu mit, dass der Sachverhalt überprüft wird. Auf privatem Grund ist es jedoch schwierig, behördliche Anordnungen zu treffen. Ob ggf. ein Straftatbestand erfüllt ist, muss dann die Staatsanwaltschaft beurteilen.

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Beschluss
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