Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss und der Ordnungsausschuss haben die Urvorlage mit 8 Ja-Stimmen, einstimmig zur Beschlussfassung im Stadtrat empfohlen.
Herr Fischer hat mit Datum vom 10.09.2017 die Änderungsvorlage 101/01/2019 eingereicht. Er erläutert die Gründe für die Überarbeitung der Urvorlage.
Herr Winkelmann kritisiert die kurzfristige Änderung von 100.000 € auf 230.000 € und bittet um eine genaue Aufschlüsselung der Kosten für die nächste Ordnungsausschusssitzung.
Herr Fischer führt aus, dass schnellstmöglich eine Verkehrssicherungspflicht erfolgen muss und weiterhin auch das schadhafte Holz beseitigt werden muss. Wenn die Arbeiten nicht schnell umgesetzt werden, kann dies zu Sperrungen von Wegen und Forststraßen führen. Aus vorgenannten Gründen bittet Herr Fischer, die Kurzfristigkeit zu entschuldigen.
Herr Siegel erklärt, dass jeder der Stadträte weiß warum es geht. Wir haben nicht noch die Zeit über die Sinnfälligkeit des Beschlussvorschlages zu diskutieren. Es ist Gefahr in Verzug und die Stadt muss handeln. Das kann sie nur durch die Beschlussfassung.
Durch die Bereitstellung der Mittel kann auch nur ein gewisser Bereich abgedeckt werden. In der Zukunft werden noch mehr Probleme auf die Stadt zu kommen. Die Stadt Wernigerode ist ein relativ kleiner Waldbesitzer, dass sieht im Land Sachsen-Anhalt ganz anders aus.
Herr Siegel bittet abschließend die Stadträte den Beschlussvorschlag nicht zu zerreden, da die Verwaltung unbedingt tätig werden muss und bittet um Zustimmung.
Herr Diesener fragt nach, ob nach Beschlussfassung die bereitgestellten Mittel überhaupt verbraucht werden können, da im Moment sehr viele Firmen in dieser Branche bereits ausgebucht sind. Weiterhin fragt Herr Diesener nach Inanspruchnahme von zusätzlichen Fördermitteln und der Mittel aus der Verringerung der Kreisumlage. Zwar werden die Mittel aus der eingesparten Kreisumlage auch für andere Maßnahmen benötigt, aber in diesem Fall hat die Stadt schon eine besondere Situation ereilt.
Herr Hulzer erklärt, dass es ein Ausnahmesituation ist. Der Ist-Zustand des Waldes verschlechtert sich von Woche zu Woche. Somit klärt sich die Frage, darf die Stadt in diesem Fall eine überplanmäßige Aufwendung anwenden. Es ist eine unabweisbare Situation und die Deckung ist vorhanden, da die Stadt ca. 500.000,00 € weniger Kreisumlage zahlen muss.
Herr Fischer antwortet, dass im Rahmen der Gefahrenabwehr frühzeitig mit den Arbeiten begonnen werden kann und gleichzeitig die Fördermittel beantragt werden können. Der vorzeitige Maßnahmebeginn ist nicht förderschädlich. Bei Inanspruchnahme der Mehraufwendung wird nach Erhalt der Fördermittel, die Summe durch den Mehrertrag der Fördermittel verringert.