Hauptmenü
Inhalt
Reduzieren

Die Rückfragen von Frau Barner zur namentlichen Nennung der Sponsoren im Hauptausschuss vom 04.09.2019 wurde durch Herrn Meling und Herrn Hulzer wie folgt beantwortet.

 

Im letzten Hauptausschuss wurde die namentliche Nennung von Sponsoren für die Schierker Feuerstein Arena ohne Bekanntgabe der Sponsoring Beträge im Einzelnen- unter Kritik gestellt.

 

Es hat deshalb innerhalb der Verwaltung nochmals eine Prüfung der einschlägigen Rechtsnormen gegeben. Grundsätzlich gilt, dass die Verwaltung über Sponsoringverträge zu informieren hat. Dieser Verpflichtung ist die Stadt Wernigerode in jedem Jahr nachgekommen. Zum einen über den öffentlich beratenen Haushaltsplan, in dem Sponsoringmittel ausgewiesen werden und zum anderen über Beschlussvorlagen der Kämmerei, in denen Spenden und Sponsoring parallel dem Stadtrat zur Annahme bzw. Information bekannt gegeben worden.

 

Leider gibt es im Land keine Richtlinie hierzu, wie es zum Beispiel in Bayern der Fall ist. Auch dort werden Sponsoring, Werbung, Spenden und Schenkungen in einer Richtlinie in einem Zusammenhang behandelt. Gleichzeitig wird aber dort ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Einwilligung des Sponsors über die Offenlegung seines Leistung einzuholen ist. Eine solche Regelung fehlt im Land Sachsen-Anhalt.

 

Wenn man die Regelungen für Spenden analog anwendet, sieht der § 52 Abs. 2 KVG keinen ausdrücklichen Ausschluss über die Annahme von Spenden in öffentlicher Sitzung vor.

 

In der Rundverfügung 24/2015 wird hierzu aber darauf abgestellt, das nach sorgfältiger Einzelfallprüfung und unter Berücksichtigung eines strengen Prüfungsmaßstabes, berechtigte Interessen Einzelner einer Bekanntmachung entgegenstehen können. Die im Beschluss genannten Sponsoren haben mit einer Ausnahme (Schierker Feuerstein GmbH) einheitlich über die Vertragsinhalte Stillschweigen vereinbart.

 

Damit haben die Sponsoren zum Ausdruck gebracht, kein Interesse an einer Offenlegung zu haben. Daher kann ohne ihr Einverständnis nach rechtlicher Einschätzung kein Einzelbetrag /je Sponsor in der Vorlage genannt werden.

 

Herrn Härtel und Herrn Schatz finden diese rechtliche Bewertung unbefriedigend und hinterfragen nochmals, ob es eine rechtliche Regelung gibt die verbietet die Sponsoren darzustellen.

 

Nach Ansicht von Herrn Siegel sollte der Einreicher die Beschlussvorlage zurücknehmen und überarbeiten.

 

Herr Hulzer verweist nochmals auf die Rundverfügung des Landes Sachsen-Anhalts. Da die Verträge anders geschlossen wurden, muss der Sponsor erst seine Genehmigung zur Veröffentlichung geben. Zukünftige Verträge müssten dann neu verhandelt werden (§ 99 Abs. 6 KVG LSA)

 

Deshalb erklärt Herr Hulzer, dass eine Vertagung der Beschlussfassung nicht zielführend ist.

 

Frau Wetzel weist darauf hin, dass man Näheres über den Aufsichtsrat der Wernigerode Tourismus GmbH erfahren kann. Die Mitglieder im Aufsichtsrat können sich über die im Haushalt geplanten Beträge im nichtöffentlichen Teil der Aufsichtsratssitzung informieren.

 

Herr Diesener schlägt vor eine Richtlinie zu diesem Thema zu erarbeiten.

 

Herr Dorff erklärt, dass zukünftig einheitlich für die gesamte Verwaltung Informationen zu Sponsoringverträgen im nichtöffentlichen Teil des Hauptausschuss kommuniziert werden.

Reduzieren
Beschluss

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Annahme von Spenden, Schenkungen und Zuwendungen über 12.000 € entsprechend der als Anlage beiliegenden Zuwendungsübersicht (Sponsoring)

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

27

Ja-Stimmen

3

Nein-Stimmen

6

Enthaltungen

 

nach oben