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Verantwortlich für das Jugendbegegnungszentrum zeichnet sich Herr Bischoff. Beantragt ist eine Fördersumme von 2.500 € im Rahmen der Sachkosten als Betriebskosten (analog dem Vorjahr).Die Gemeinde St. Sylvestri selbst ist Träger des Jugendbegegnungszentrums.

 

Herr Boks merkt an, dass er irritiert ist von der Abwesenheit der Antragsteller in TOP 7 und 8 und die persönliche inhaltliche Vorstellung der Projekte vorzieht, wenn es um die Bescheidung von projektbezogenen Förderbeträgen geht.

 

Frau Wetzel pflichtet Herrn Boks bei und äußerst ihre Irritation in Ermangelung der Anwesenheit der beiden AntragstellerInnen.

 

Herr Mänz beantragt, beide Anträge (aus TOP 7 und 8) zurückzustellen und die Antragsteller zur persönlichen Projektvorstellung in den Ausschuss einzuladen -> dem Antrag wird entsprochen.

 

Die persönliche Einladung beider TrägervertreterInnen erfolgt durch die Stadt Wernigerode. Die Abstimmung aus TOP 7 ist damit aufgehoben.

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Beschluss
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