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Der Bau- und Umweltausschuss hat mit 7 Ja-Stimmen, einstimmig dem Stadtrat die Beschlussfassung empfohlen.

 

Frau Wetzel legt dar, das ihre Fraktion der Beschlussfassung nicht zustimmen wird, da sie gegen die Anwendung des „beschleunigten Verfahrens“ sind.

 

Herr Rudo erwidert, dass der Gesetzgeber diese Möglichkeit einräumt, damit unter anderem auch Wohnungsbauprojekte beschleunigt werden können. Davon hat die Verwaltung Gebrauch gemacht.

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Beschluss

Beschluss

  1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die in Anlage 1 dargestellten Stellungnahmen in dem Bebauungsplan Nr. 61 „Krugberg“, Ortsteil Minsleben berücksichtigt/nicht berücksichtigt.
  2. Der gemäß § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellte Bebauungsplan Nr. 61 „Krugberg“, Ortsteil Minsleben wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 8 KVG LSA i. d. F. v. 11.07.2019 als Satzung beschlossen. Die Begründung mit der artenschutzrechtlichen Beurteilung ist gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt.
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Abstimmungsergebnis:

30

Ja-Stimmen

3

Nein-Stimmen

2

Enthaltungen

 

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