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Die gewählten Mitglieder des Ortschaftsrates werden von Herrn Gebbert (des an Jahren älteste Mitglied) zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Aufgaben entsprechend des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt verpflichtet. Von allen anwesenden Ortschaftsräten wird das mit ihrer Unterschrift bestätigt (siehe Anlage 2).

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Beschluss
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