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Der Hauptausschuss hat mit 10 Ja-Stimmen, einstimmig die Beschlussfassung empfohlen.

 

Herr Albrecht macht darauf aufmerksam, dass die Präambel der Satzung zu ergänzen ist und folgenden Wortlaut erhält:

 

Auf der Grundlage des § 8 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBL LSA S. 288) und des § 19 Abs. 5 des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz - KiFöG) vom 5. März 2003 (GVBl. LSA S.48), in der jeweils geltenden Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Wernigerode in seiner Sitzung am ………………… die nachstehende Satzung über die Wahl der Elternvertretungen und die Gemeindeelternvertretung für die Kindertageseinrichtungen in der Stadt Wernigerode beschlossen.

 

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Beschluss

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Satzung über die Wahl der Gemeindeelternvertretung für die Kindertageseinrichtungen in der Stadt Wernigerode

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Abstimmungsergebnis:

33

Ja-Stimmen

 

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