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Die Verpflichtung der Stadträte gemäß §§ 32, 33, 34 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt erfolgt durch Frau Dr. Tschäpe.

 

35 Stadträte (inklusive Frau Dr. Tschäpe im TOP 5) geben ihre Verpflichtung mit Versprechen und Unterschrift (siehe Liste) ab. Die in der heutigen Sitzung fehlende Stadträte Herr Baake, Herr Müller, Frau Wetzel und Frau Schönfelder müssen in der nächsten Stadtratssitzung am 12.09.2019 verpflichtet werden.

 

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Beschluss
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