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Herr Dorff erläutert, dass die TelefonSeelsorge mit einer Mieterhöhung rechnet und daher eine Förderung in Höhe von 1.800 € beantragt hat. Sollte diese Mieterhöhung ausbleiben bzw. nicht nachgewiesen werden, ist nur ein Zuschuss in der Höhe des vergangenen Jahres (1.620 €) nötig.

Frau Kirsche ergänzt, dass diese Mittel eingeplant sind.

 

Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

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Beschluss
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