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Frau Wetzel erklärt, dass eine artenrechtliche Prüfung im Winter (18.02.2019) nicht aussagefähig sein kann. Weiterhin betont Sie, dass die ausgewiesene Fläche das Laichhabitat und das Sommerquartier des Feuersalamanders ist.

 

Weitere Bedenken äußert Sie über die vorgesehene Bebauung mit Fitnessräumen. Eine Multifunktionshalle mit Fitnessräumen in der 2. Etage würde ihrer Meinung nach effektiver sein.

 

Frau Piper informiert, dass die Hochschule ein Gebäude mit nur 200 m² bauen kann, da die Bundesmittel zweckgebunden sind.

 

Herr Dorff führt aus, dass auch die Verwaltung mit der Hochschule gemeinsam nach einem geeignetem Standort gesucht hat.

 

Frau Wetzel spricht an, dass es ihr vorrangig um das neuerdings mehrfach angewandte „beschleunigte Verfahren“ geht, welches sie nicht befürworten kann.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat mit 9 Ja-Stimmen der Beschlussfassung im Stadtrat zugestimmt.

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Beschluss

Beschluss

  1. Der Bebauungsplan Nr. 30 Sondergebiet „Hochschule Harz“, 1. Änderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a i. V. m. § 13 BauGB aufgestellt.
  2. Der Entwurf der Bebauungsplanänderung i. d. F. vom März 2019 wird mit der beigefügten Begründung gebilligt.
  3. Der Entwurf wird mit der Begründung i. d. F. vom März 2019 gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB (30-tägige Auslegung) öffentlich ausgelegt.
  4. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, wird gemäß § 13 Abs. 2. Nr. 3 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zum Planentwurf gegeben.
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Abstimmungsergebnis:

31

Ja-Stimmen

2

Nein-Stimmen

1

Enthaltung

 

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