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TOP 6 - Informationen und Anfragen
Wortprotokoll ...
Herr Gaffert informiert über folgende Termine:
19.05.2019Tag der Vereine im Bürgerpark
26.05.2019Kommunal-, Europawahl
25./26.05.201960 Jahre Schützenverein Minsleben
15./16.06.2019Schützenfest in Reddeber
20.06.201918:00 Uhr Kunstpreisverleihung an Friedmar Quast
21.-23.06.2019Rathausfest
27.06.2019Stadtratssitzung
Weiterhin berichtet der Oberbürgermeister, dass in der Grundschule Silstedt eingebrochen und die Beschlussvorlage 034/2019 – Weihnachtsmarktsatzung – vom Einreicher aus dem Geschäftsgang genommen wurde.
Herr Gaffert erläutert, dass das Raumordnungsverfahren (nachfolgend ROV) als nichtöffentliches Verfahren geführt wird – Details können zum jetzigen Zeitpunkt, auf Grund des schwebenden Verfahrens, nicht genannt werden, dennoch möchte er klar Stellung beziehen:
Die vorgebrachten Kritiken und Eingaben gegen die Umsetzung des Projektes sind substantiell – dies haben die Diskussionen im Rahmen der zweitägigen Erörterung unterstrichen.
Insbesondere die umweltrechtlichen Themen spielen dabei, wie von uns allen erwartet, eine entscheidende Rolle und sind auch für erfahrene Gutachter und Rechtsanwälte, auf Grund der immensen Komplexität, eine fachliche Herausforderung.
Eine Prognose zum Ausgang des ROV kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht getroffen werden. Es wird aus Sicht der Stadt Wernigerode zum jetzigen Zeitpunkt noch absolut ergebnisoffen geführt. Die angeforderten Nacharbeiten müssen bis zum 22. Mai vom Investor und der Stadt erarbeitet und eingereicht worden sein. Alle Beteiligten arbeiten momentan auf dieses Datum hin.
Unser Team und seine Berater sehen momentan noch signifikante rechtliche Hürden sowie weitere Probleme, sowohl im aktuellen ROV als auch im dann nachgelagerten Planfeststellungsverfahren – das Team arbeitet mit Hochdruck an der Lösung dieser Problemstellungen.
Es ergeben sich allerdings immer neue Herausforderungen und Hürden (insbesondere durch Forderungen des Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie und Landesamt für Umweltschutz), die so bisher noch nicht bekannt waren, was die konsolidierte Bearbeitung natürlich erschwert.
In Anbetracht der langen Laufzeit des Projektes und der ernstzunehmenden Kritik, hat der Oberbürgermeister das städtische Projektteam, unabhängig vom Ausgang des ROV, angewiesen den bisherigen Projektverlauf zu analysieren und Optimierungsansätze für das weitere Vorgehen, gemeinsam mit den Investoren, zu erarbeiten.
Herr Fischer informiert, dass im Rahmen einer Ersatzvornahme eine verbotene Wahlplakatierung einer Kreispartei in einem Kreuzungsbereich entfernt wird. Die Partei wurde darüber mehrfach unterrichtet, dass bei Nichtentfernen die Plakate kostenpflichtig von den städtischen Bauhofmitarbeitern umgesetzt werden.
Herr Winkelmann bedankt sich bei der Stadtverwaltung für die Beantwortung der Anfrage 06-2019. Daraus ist ersichtlich, dass seiner Meinung nach ca. 1 Mio. € Mehrkosten für den Winterberg auf die Stadt zukommen werden. Für die Feuerwehr in Schierke wird es ca. eine ¾ Mio. € mehr werden. Herr Winkelmann fragt den Oberbürgermeister, wie es mit dem Finanzplan der Stadt in Zukunft aussieht, ohne das eine Beeinträchtigung der Kernstadt und der Ortsteile entsteht.
Herr Gaffert antwortet, dass er keine sichere, langfristige Haushaltsprognose abgeben kann. Allerdings gibt er Herrn Winkelmann insoweit Recht, dass die Entwicklung der Kostensteigerung in der Baubranche allgemein angestiegen ist. Bei der Betrachtung der Zahlen wird immer von Bruttopreisen ausgegangen. Dazu kommt die Förderung. Als Rechenbeispiel führt Herr Gaffert den Kindergarten Schierke an. Dieser kostet die Stadt trotz einer Preissteigerung von 100 % insgesamt 700.000,00 €. Dafür wurde ein historisches Gebäude saniert und ein neuer Kindergarten geschaffen.
Die ursprünglichen Planungen für den Winterberg liegen bereits einige Jahre zurück. Deshalb musste auch hier nachkalkuliert werden. Es wird auch bei den 1,5 Mio. € Mehrkosten eine Förderung von 85 % erwartet.
Bei der Betrachtung des Haushaltes darf der Ergebnisplan nicht mit dem Investitionsplan verwechselt werden.
Planseitig besteht zurzeit im Ergebnisplan eine Lücke. Wir müssen auf der einen Seite in der Lage sein unsere Kredite zu tilgen und auf der anderen Seite wenn wir investieren wollen bedarf es immer Einnahmen entweder durch die Investitionspauschale des Landes oder durch Grundstücksverkäufe.
Bei der nächsten Haushaltsplanung müssen wir mittelfristig Prioritäten setzen. Wir haben ein Investitionsbudget von einer Summe „X“ und darein passen Investitionsmaßnahmen gemäß Prioritätenliste.
Eine Priorität werden dann mit Sicherheit auch die Feuerwehren in Schierke und in Minsleben haben.
Nach dem genehmigten ROV muss der neue Stadtrat gemeinsam mit der Verwaltung eine Risikoabwägung betreiben und nach Möglichkeiten suchen, die in der Zukunft verfolgt werden sollen. Auf keinen Fall sollte der Stadtrat im Vorfeld voreilige Entscheidungen treffen, denn es wird auch für andere Kommunen zunehmend schwieriger zu investieren. Am Ende ist es eine politische Entscheidung, wofür wir zukünftig Geld bereitstellen wollen.
Herr Richter gibt sein Statement zur Wahlperiode 2014-2019 und bedankt sich bei allen für die gute Zusammenarbeit im Sinne der Stadt Wernigerode. Er legt nochmals dar, wie wichtig die Investitionen für Schierke und seine Bewohner sind. Auch der Schutz der Natur ist wichtig, aber man darf darüber hinaus nicht das Projekt torpedieren. Er steht auch zukünftig für die weitere Entwicklung des Ortsteiles Schierke. Er wird sich nicht wieder zur Wahl stellen, da er beruflich zukünftig sehr eng eingebunden sein wird.
Auch Herr Mänz bedankt sich bei der Verwaltung für die gute Zusammenarbeit in den letzten 5 Jahren. Weiterhin kritisiert er, dass ihm erst jetzt, im Mai 2019, der Umlagebescheid für das Jahr 2016 zugestellt wurde. Er bittet darum, dass der Abrechnungszeitraum 2017/2018 zeitnah bearbeitet wird.
Frau Wetzel führt aus:
1. Herr Gaffert sie haben nicht nur die Verantwortung für die Gelder der Stadt sondern auch für die Fördergelder, denn das sind auch Steuergelder.
2. Bei der Betrachtung der steigenden Kosten, sollten wir auch Bedenken, dass die Steuereinnahmen voraussichtlich nicht weiter steigen, wie das bisher der Fall war. Wenn wir die Investitionssummen für das eine Projekt festschreiben, können an anderer Stelle keine Investitionen getätigt werden.
Folgende Fragen werden von Frau Wetzel gestellt:
1. Wann wurden dem Oberbürgermeister die Zahlen zur Verfügung gestellt, die erst heute um 15:00 per E-Mail an die Stadträte versandt wurden.
2. Auf welcher vertraglichen Basis nutzt die Stadtverwaltung die Planungsunterlagen der Investorengruppe, deren Bezahlung wir im vergangenen Jahr abgelehnt haben, die daraufhin die Beschlussvorlage zurückgezogen haben.
3. Welche Signale gibt es vom Land die Fördersumme um die jetzt schon absehbaren gestiegenen Baukosten zu erhöhen. Gibt es bisher nur eine Zusage für die ursprünglichen Kosten, oder bereits neue Verhandlungen.
4. Weiterhin stellt Frau Wetzel eine persönliche Frage an Herrn Gaffert. Wo ist die rote Linie für den Oberbürgermeister bei den Kosten für das Winterbergprojekt?
Die Beantwortung durch den Oberbürgermeister :
Frage 1
Die Beantwortung der Anfrage lag dem Oberbürgermeister seit Dienstag 14.05.2019 vor.
Frage 2
Es gibt keine Verträge. Herr Fischer erklärt, dass es zutreffend ist, dass die Stadt Wernigerode im laufenden ROV die weiterentwickelte Planung der Investorengruppe mit ihrer Einwilligung nutzt.
Frage 3
Die Aussage, dass das Land bzw. die Investitionsbank die erhöhte Investitionssumme fördert, steht pauschal da. Es gibt nichts Schriftliches.
Frage 4
Über die „Rote Linie“ entscheidet der Stadtrat und nicht der Oberbürgermeister.
Herr Weber bedankt sich für die Unterstützung zur Durchführung des Bürgerfrühstücks auf dem Marktplatz von Wernigerode. Der Bauhof der Stadtverwaltung hat beim Auf- und Abbau der Tische und Bänke schnell und unkompliziert Hand angelegt.
Herr Härtel erkundigt sich nach der Beantwortung der großen Anfrage 05-2019. Seiner Meinung nach steht die Beantwortung immer noch aus und bittet um eine zügige Beantwortung derselben.
Frau Wetzel fragt im Namen ihrer Fraktion nach, welche Unterlagen die Stadt konkret im Rahmen des ROV erstellen muss.
Herr Fischer antwortet, dass drei Komplexe in Auftrag gegeben wurden. Die Stadt muss in Sachen Verkehrskonzeption nacharbeiten.
Weiterhin möchte Sie wissen in welcher Höhe und in welcher Kostenstelle die Kosten für den Rechtsanwalt, der die Stadt Wernigerode vertritt, gebucht sind.
Herr Fischer antwortet, die Budgetierung der Rechtsanwaltskosten läuft über das Budget 3 Team Schierke, Produkt Ganzjahresprojekt Winterberg, dieses ist ein Globalbudget.
Frau Gorr hat eine Nachfrage zu der Anfrage von Herrn Winkelmann 06-2019 hinsichtlich der Baukostenschätzung unter Punkt 3 – weiterer Kostenrisiken.
Es betrifft den Satz: Derzeit wird geprüft, ob durch die Verwendung der Planungsleistungen der WSG im Rahmen des seit 2016 laufenden ROV eine Rechtspflicht zum Ersatz der Aufwendungen gegenüber der WSG entstanden sein könnte.
Warum wurde das nicht schon im Vorfeld geprüft sondern erst zum jetzigen Zeitpunkt?
Herr Fischer bestätigt nochmals, dass zum Zeitpunkt des beginnenden ROV die Planungsleisten der Investorengruppe in Anspruch genommen wurden, weil das Verfahren so nicht darstellbar gewesen wäre. Darüber hinaus gibt es keine konkrete Rechnung oder ein Kostenanteilsaufstellung. Wie das Verfahren ausgeht ist noch offen. Es muss kein schriftlicher Vertrag vorliegen. Es ist durchaus möglich Verträge über 300.000,00 mündlich abzuschließen. Das ist jetzt Gegenstand der Prüfung.
Herr Dorff ergänzt, dass das Projekt sich in einem großen Spannungsfeld befindet, zwischen Beihilferecht, Vergaberecht und Förderbestimmungen. Dies wurde insbesondere im zeitweiligen Ausschuss "Ortsentwicklung Schierke" immer wieder dargestellt, dass wenn wir möglicher Weise Verträge mit einem Investor abschließen, dann woanders wieder ein Spannungsfeld auftreten kann. Das ganze Projekt gelingt nur gemeinsam mit dem Investor, der Investitionsbank und der Stadt. Gemeinsam wollen wir das Projekt gewinnen lassen.
Herr Prof. Willingmann erklärt, dass er keine rechtsverbindliche Aussage über eine konkrete Fördermittelzusage geben kann. Er möchte aber bestätigen, was gerade gesagt wurde. Es ist selbstverständlich grundsätzlich möglich Förderung, zu dynamisieren. Die Voraussetzungen dafür müssen von der Investitionsbank geprüft werden. Diese unterliegt wiederum engen rechtlichen Grenzen. Darüber hinaus muss aber klar sein, das Ganze funktioniert nur wenn das Projekt rechtlich gesichert ist. Innerhalb der Landesregierung gibt es unterschiedliche Bewertungen, politischer sowie auch rechtlicher Hinsicht. Herr Prof. Willingmann erklärt, dass er das Projekt befürwortet.
Frau Wetzel bezieht sich auf die kleine Anfrage aus dem Hauptausschuss vom 08.05.2019 in der sie die Frage gestellt hat: „Wie stellen sich die Kostensteigerungen aller Großprojekte in Schierke in den letzten 5 Jahren dar?“
Sie stellt fest, dass die geplanten Kosten inzwischen 37.958.000,00 € betragen und bei der Abrechnung nach Fertigstellung eine Kostenerhöhung von 3.5072,23 entstanden ist. Das ist eine Steigerung von 10 % und nicht wie aufgeführt 2,75 %.
Weiterhin führt Frau Wetzel aus, dass die Kosten des Vergleichs zum Heinrich-Hotel hier auch nicht mit eingerechnet sind, da es keine Baukosten in dem Sinne sind.
Herr Dorff bestätigt, das es keine Baukosten sind, der Wert des Grundstückes aber gefallen ist.
Herr Fischer korrigiert die durch Wetzel angegebenen Prozentzahlen zum Gesamtprojekt Schierke und verweist auf die Beantwortung der großen Anfrage 06-2019 unter Punkt 1 . Baukosten. Er erklärt nochmals ausführlich die dort angegebenen Kosten.
Weiterhin verweist Herr Fischer auf den Punkt 2. Finanzierung und Invest, dort wurde aufgeführt, dass die Stadt ursprünglich von einem Eigenkapital in Höhe von 970.000,00 € ausgegangen war. Dieser Eigenkapitalanteil beläuft sich abzüglich der Fördermittelfähigkeit des Projektes auf ca., 1.72000,00 € (15%) der Brutto-Baukosten.
Herr Thurm berichtet, dass er Anfang des Jahres in der Flüchtlingsunterkunft am Kohlgarten war. Er hat sich informiert und mit den Mitarbeitern gesprochen. Dabei war das größte Problem, den Menschen, deren „Status“ noch nicht geklärt ist, Wohnraum zu besorgen. Er fragt nach, ob es Möglichkeiten seitens der Stadt gibt, an dieser Stelle helfend unter die Arme zu greifen. Außerdem möchte Herr Thurm wissen, wie die Zukunft des Objektes Kohlgarten aussehen wird.
Herr Fischer erklärt, wir stehen im engen Kontakt mit dem Landkreis Harz. Dieser beabsichtigt, die in der unteren Etage untergebrachten, unbegleiteten, minderjährigen Ausländer im Kinderheim unterzubringen. Die Fallzahlen der anwesenden Ausländer liegt deutlich unter 10 Personen. Das Interesse des Landkreises besteht darin, auch die oberen beiden Etagen leer zu räumen. Die dort zurzeit untergebrachten Ausländer sollen anderweitig untergebracht werden. Man sucht nach Wohnraum im gesamten Landkreis, da in Wernigerode sich die Wohnraumfindung sehr schwierig gestaltet. Im Sommer soll dieses Gebäude nicht mehr als Flüchtlingsunterkunft genutzt werden.
Frau Gorr möchte noch Rückfragen zur aufgeführten Kostenentwicklung in der kleinen Anfrage von Frau Wetzel stellen. Sie möchte wissen:
1. Wurden für den Konzertpavillon in Schierke Versicherungsleistungen in Anspruch genommen, da dieser abgebrannt war?
2. Zu den Kosten „Hotel Heinrich Heine“. Wo erscheinen die Kosten der Altlastenentsorgung und wie hoch sind diese gewesen?
Fraglich bleibt für Frau Gorr, ob die Aufstellung vollständig ist. Die Kosten für den Grundstückerwerb sind auch nicht ersichtlich.
Zum Konzertpavillon konnte Herr Dorff die Aussage bestätigen, dass der Pavillon wieder mit Mitteln der Versicherung aufgebaut wurde.
Zum Thema „Heinrich Heine“ erklärt Herr Dorff, dass das nichtöffentlich durch den Stadtrat entschieden wurde. Die nichtöffentliche Beschlussvorlage 038/2018 vom 03.05.2018 wird noch einmal dem Stadtrat benannt.
Herr Winkelmann spricht die Bürger der Stadt Wernigerode an. Sie sollten ihre Probleme zur Kernstadt auch offiziell einbringen. Somit müssen die Mitglieder des Stadtrates ihre Aufmerksamkeit auch auf die Probleme der Kernstadt lenken und nicht nur über Schierke diskutieren.
Herr Schatz möchte nochmals über das Thema Schierke sprechen. Er sagt, dass Herr Prof. Willingmann erklärt hat, dass die Rechtmäßigkeit für die Durchführung des Projektes vorhanden sein muss.
Herrn Schatz trägt vor, wenn die Planungskosten die Erheblichkeitsgrenzen überschreiten, inwieweit ist die Verwaltungsleitung dann handlungsfähig, wenn Summen wie z. B. 310.000,00 € überschritten werden. Im Anschluss wird dem Stadtrat eine Rechnung präsentiert, die per Beschluss im Vorfeld nicht unterlegt wurde. Bevor die Planungsleistung in Anspruch genommen wurden, hätten die Kosten vorgestellt werden müssen, weil die Erheblichkeitsgrenzen gemäß Hauptsatzung überschritten wurden.